Closed richbdr closed 3 months ago
Hallo zurück,
- Ist das Gesetz aktuell und anwendbar?
Ja
- Ist es dann richtig, dass Gebärdensprachevideos heruntergeladen werden können müssen und dass Angaben zur Dateigröße vorhanden sein müssen?
So verstehe ich das.
- Gibt es hierfür einen Prüfschritt?
Nein. Es wird nur HTML geprüft. Die Videos selber nicht.
Der Test überprüft ja sowieso nicht die BITV direkt, sondern die europäische Norm EN 301 549 die in Paragraf 3 der BITV genannt wird.
Der Name BITV-Test ist historisch bedingt. Das Verfahren wurde so genannt weil mit dem Test früher tatsächlich die BITV getestet wurde, die damals einen eignen Anhang mit Kriterien enthielt.
Dieser ist später weggefallen und jetzt wird Konformität zur EN geprüft.
Siehe auch https://bitvtest.de/tests-und-beratung/bik-bitv-test-web
Der Name BITV-Test ist weiterhin nicht falsch - nur, dass es zusätzlicher Tests oder Überprüfungen bedürfte, um zu ermitteln, ob alle BITV-Vorgaben eingehalten werden. Ein Test von Leichte Sprache- und Gebärdensprach-Versionen z.B. ist im EN-basierten Verfahren nicht machbar (und uns fehlen hierfür auch die Fachkenntnisse). Und die nach BITV erforderliche Barrierefreiheit von herunterladbaren Dokumenten ließe sich auch nicht im gleichen Verfahren überprüfen.
Auch früher schon (also seit Anbeginn) hat der BIK BITV-Test die Anforderungen der Anlage 2 der BITV nicht überprüft (bzw. überprüfen können). In den Prüfschritten verweisen wir hier auf ggf. weitere notwendige Überprüfungen (z.B., wenn technische Dokumentation im Format PDF bereit gestellt wird).
Hallo,
meine Frage zielte nicht darauf ab, ob der Inhalt des Videos noch gesetzeskonform ist, sondern ob das Video heruntergeladen werden kann. Das ist eine Anforderung an die Webseite bzw. den Player und nicht an das Video selbst. Es geht nicht um die Prüfung eine heruntergeladene Dokument.
z.b. hier ist eine sehr schöne Beispiel: https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/dgs-video-feedback-und-kontakt-1677082
@richbdr Wir haben einen Artikel veröffentlicht Was prüft der BITV-Test, was prüft er nicht. Hier finden Sie auch Informationen zum Thema Gebärdensprachvideos.
Hi @sweckenmann ja ich habe verstanden, dass man den Inhalt das Videos nicht prüfen soll. Jedoch hier geht es um eine Bedienung der Webseite und zwar ob es eine Möglichkeit gibt das Video herunterzuladen wie im Bundesgesetz vorgeschrieben ist. Grüße Rich
@richbdr Der BITV-Test prüft eben nicht nach BITV, sondern nur nach EN 301 549. Somit sind ALLE zusätzlichen Anforderungen aus der BITV nicht abgedeckt, auch nicht die Frage, ob das Video heruntergeladen werden kann.
Hi @sweckenmann ja ich habe verstanden, dass man den Inhalt das Videos nicht prüfen soll. Jedoch hier geht es um eine Bedienung der Webseite und zwar ob es eine Möglichkeit gibt das Video herunterzuladen wie im Bundesgesetz vorgeschrieben ist.
Kleine Korinthe: es ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung. BITV steht für Barrierefreie Informations-Technik Verordnung.
Herunterladen: wenn du das Video schaust ist das technisch nur möglich, wenn es übertragen wird - es wird also immer heruntergeladen. Man kann sich jeden Stream ohne technische Hürde lokal abspeichern. Vielleicht wollten die Macher der BITV ein Knöpfchen "hier herunterladen" - das haben sie aber nicht geschrieben.
Aus Deiner Frage höre ich heraus, dass du dir einen Prüfschritt wünschst, der kontrolliert, ob da die Größe des Videos angegeben wird und wenn ja, dass wir prüfen, ob die Zahl stimmt. Was hat ein Betroffener davon? Welchen Vorteil siehst du darin für Menschen mit Behinderungen?
Der Name BITV-Test ist weiterhin nicht falsch
Zumal der Web-Test ja nicht das einzige Verfahren ist, das unter bitvtest.de angeboten wird (Siehe App-Test).
@MarcHaunschild
Was hat ein Betroffener davon? Welchen Vorteil siehst du darin für Menschen mit Behinderungen?
Darüber könnte diskutiert werden. Aber es ist völlig irrelevant, zu welchem Ergebnis wir da kommen, denn Fakt ist, dass es die BITV verlangt und es somit geprüft werden müsste, wenn das Prüfverfahren Konformität zur BITV feststellen will (wie ja unter https://bitvtest.de/ auf der ersten Kachel behauptet wird).
@MarcHaunschild
Was hat ein Betroffener davon? Welchen Vorteil siehst du darin für Menschen mit Behinderungen?
Darüber könnte diskutiert werden.
Lieber nicht. Mich hat nur der Hintergrund der Frage interessiert.
Aber es ist völlig irrelevant
Genau.
denn Fakt ist, dass es die BITV verlangt und es somit geprüft werden müsste, wenn das Prüfverfahren Konformität zur BITV feststellen will (wie ja unter https://bitvtest.de/ auf der ersten Kachel behauptet wird).
Nein, da steht schon auch die EN:
Mit dem BITV-Test (Web) ermitteln wir die Konformität Ihres Webangebots gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 und unterstützen Sie dabei, Barrierefreiheit umzusetzen.
Ich halte es auch für absolut notwendig, das so zu formulieren, weil diejenigen, die eine Konformitätsprüfung brauchen sehr oft nicht wissen, dass es so etwas wie die EN gibt. Es würde also gar keinen Sinn machen, einen EN-Test anzubieten statt einen BITV-Test nach EN. Weil einen EN-Test würde niemand buchen.
Es würde also gar keinen Sinn machen, einen EN-Test anzubieten statt einen BITV-Test nach EN. Weil einen EN-Test würde niemand buchen.
Was mir gerade einfällt: die Prüfung nach EN ist natürlich auch für Organisationen interessant, die in den Geltungsbereich des BFSG fallen.
Vielleicht sollte wir das noch ein bisschen deutlicher kommunizieren als das derzeit passiert - das könnten wir intern mal diskutieren...
Hallo zusammen,
ich möchte kurz erklären, wie ich vorgegangen bin. Ich muss mehrere Videoplayer prüfen - unter anderem auf Barrierefreiheit. Über Google kommt man auf die BIK Webseite, BITV Prüfverfahren und auch die BITV "Gesetz" (steht ja unter gesetze-im-internet).
Dort findet man, dass ein Gebärdensprachvideo heruntergeladen werden muss. Warum weiß ich auch nicht - ist für mich nicht zu hinterfragen.
Um bei jedem Player gleich vorzugehen, versuche ich die BITV-Web (und APP) Prüfschritte anzuwenden.
Aber in den Prüfschritten finde ich nichts zum Thema "Herunterladen eines Gebärdensprachevideos". Ich bin dann verunsichert - ist das "Gesetz" anwendbar oder fehlt ein Prüfschritt? Und deshalb habe ich hier meine Frage gestellt.
Gesetz vs. Verordnung: Wenn man das googelt, findet man dieses Beispiel: https://praxistipps.focus.de/unterschied-zwischen-gesetz-und-verordnung-einfach-erklaert_124657
Das verstärkt mein Verständnis, dass ein Gebärdensprachevideo herunterladbar sein muss.
Das ist an sich schon alles, was ich zu verstehen versucht habe:
a) Gibt es hier eine "gesetzliche" Verpflichtung? b) wenn ja, gibt es einen Prüfschritt, den ich übersehen habe?
Hallo Rich,
ich versuche noch mal ein bisschen zu klären, aber dann sollten wir das Issue hier vielleicht schließen. Du bist ja im Git-Repository zur Weiterentwicklung des BIK-BITV-Tests. Zum Lernen von Barrierefreiheit gibt es andere Foren, z.B. auf LinkedIn o.ä.
Hi @MarcHaunschild, Super antwort, und ich werde damit dann das Ticket schliessen. Besten Dank Rich
Hallo (again),
In dem Gesetz "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)" unter Teil 1 steht:
_Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben: ...
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/anlage_2.html
Meine Fragen sind:
Danke Rich