Closed simoneOnFhir closed 2 years ago
Hallo Alex, Hallo Simone,
wir haben im Rahmen der Kommentierung zur eAU https://mio.kbv.de/display/EAU/Technische+Anlage+eAU+in+der+Version+1.13 Kommentar EAU-14 folgenden Kommentar erhalten:
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Kommentierung und bitten um die Berücksichtigung der folgenden Aspekte: Auch Privatversicherte werden zukünftig zur Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur digitale Identitäten (oder ggf. eGK) mit dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V erhalten (siehe hierzu § 362 SGB V). Die entsprechende Erweiterung der Richtlinie zum Aufbau und zur Vergabe einer Krankenversichertennummer und Regelungen des Krankenversichertennummernverzeichnisses nach § 290 SGB V wurde bereits um die Prozesse zur Generierung der Krankenversichertennummer für PKV-Versicherte erweitert und befindet sich aktuell im finalen Freigabeprozess. Der Start der Verfahrens für PKV-Versicherte ist für Q4-2022 vorgesehen. Nur die Nutzung des unveränderlichen 10-stelligen Teil der einheitlichen Krankenversichertennummer gemäß § 290 SGB V kann den für die Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur notwendigen eineindeutigen Personenbezug gewährleisten. Insbesondere da es derzeit genau genommen noch keine PKV-Versichertennummer sondern nur eine vertragsbezogene PKV-Versicherungsnummer gibt, die keinen eindeutigen Personenbezug gewährt, da ein Versicherungsvertrag auch mehr als eine Person umfassen kann. In diesem Fall bezieht sich die PKV-Versicherungsnummer sowohl auf den Versicherungsnehmer als auch auf die versicherte Person. Dies ist beispielsweise bei Kindern der Fall, die selber nicht als Versicherungsnehmer auftreten können. Des Weiteren handelt es sich bei der PKV-Versicherungsnummer um eine je Unternehmen individuell und unabhängig voneinander vergebene Nummer. Es gibt, ungleich zur einheitlichen Krankenversichertennummer gemäß § 290 SGB V, über die Unternehmen der privaten Krankenversicherung hinweg kein Verfahren, das die Eineindeutigkeit der Nummer gewährt. Folglich ist die PKV-Versicherungsnummer nicht für die Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur geeignet. Somit sollte in Analogie zur VersichertenID_GKV anstelle der PKV-Versichertennummer eine VersichertenID_PKV definiert (unveränderlicher 10-stelliger Teil der Krankenversichertennummer gemäß § 290 SGB V) und im Informationsmodell abgebildet werden. Daher bitten wir darum, dass im Informationsmodell bei Feld 19b folgende Änderungen vorgenommen werden: Feldname: „VersichertenID_PKV“ statt „PKV-Versichertennummer“ Länge: „10“ statt „6…12“ Beschreibung: „Dieses Feld enthält die VersichertenID der privaten Krankenversicherung (unveränderliche Teil der einheitlichen Krankenversichertennummer gemäß § 290 SGB V).“ statt „Dieses Feld enthält die Versichertennummer der Privaten Krankenversicherung.“
Wir möchten direkt in der nächsten Version der eAU/eRP darauf eingehen. Da es aber eine übergeordnete Definition ist wollte ich euch bitten ein Identifierprofil für die PKV zu bauen. Dieses würden wir dann erstmal nachbauen und direkt verwenden. Aber dann haben wir einen identischen Aufbau und es gibt weniger Probleme/Ärger im Feld.
Vorschlag: Identifierprofil analog zu https://simplifier.net/Basisprofil-DE-R4/IdentifierKvid10 allerdings mit Type (PKV) und neuer URI
Dies müsste leider sehr schnell geschehen, da die Festlegung schon sehr bald (nächste Woche) geschehen soll.
Siehe PR #438
Aufwand: 0.5h
Review:
http://ig.fhir.de/basisprofile-de/0.2/Versicherungsverhltnis.html Versichtenverhältnis PKV müsste noch ausgearbeitet werden, vor allem Zusammenspiel mit unterschiedlichen Vertragsarten (z.B. übernimmt 2-Bett-Zimmer, übernimmt 30% 1-Bettzimmerzuschlag, übernimmt DRG) Eingereicht durch: Michael Sauer