Open Michael-Detmers opened 4 years ago
Das ist eine interessante neue Sichtweise und eine gute Idee, finde ich. In den WCAG gibt es bei 2.2.2 auch die Technik G187, welche sich zwar vor allem auf Blinken und GIFs bezieht, aber Einstellungen des Browsers nennt.
In den EN sagt auch 11.7, dass Nutzer-Einstellungen zu beachten sind, wobei sich 11.7 für Webseiten eigentlich nur auf den Browser stützt. Chrome und Firefox haben das allerdings nicht als Nutzereinstellung. Beide nutzen die Systemeinstellungen (bei Chrome habe ich diesen Status dazu gesehen), Firefox kann zusätzlich den about:config-Wert nutzen.
Im Sinne des WCAG-Erfolgskriteriums bin ich dafür, die (Browser- und) Systemeinstellungen einzubeziehen.
Ich teile, dass wir für prefers-reduced-motion
"werben" sollten.
Ich denke aber nicht, dass es ausreichend ist, 9.2.2.2 zu erfüllen:
Auch Technik G187 geht nicht explizit auf media queries ein? Vor allem ist die Frage, ob der normative Text es hergibt, dass betriebssystemseitige Einstellungen ausreichen. Ich denke eher nicht.
Motivation
In 9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar sollte berücksichtigt werden, dass Systemeinstellungen verwendet werden können. Da dies aktuell nicht der Fall ist, könnte diese nachhaltige Lösung sogar fälschlicherweise im Test abgestraft werden 😟
Vorschlag
Prüfen, ob Systemeinstellungen zur Reduktion von Animationen berücksichtigt werden. Geeignet wären sowohl Einstellungen des Betriebssystems als auch Browserkonfigurationen.
about:config:
den Wert vonui.prefersReducedMotion
auf1
setzen. Prüfen, ob hiermit Animationen im Prüfgegenstand gestoppt werden.Animationen in Systemeinstellungen konfigurieren
(prefers-reduced-motion - CSS: Cascading Style Sheets | MDN)
Technik
Beispiel mit CSS:
Beispiel mit JavaScript:
(Reduced Motion Media Query | Go Make Things)
Appell