Open johannesFischer84 opened 3 years ago
Für mich hat das wenig mit Konvertierung zu tun. Eine Bestätigungmail würde ich z.B. in einer Shopping-Anwendung als Prozesschritt sehen. Kann/Soll berücksichtigt werden, aber nicht bei dieser Anforderung.
Eine Bestätigungsmail liegt ja nicht in gleicher Form schon zuvor als HTML-Seite vor, deshalb sehe ich das als Generierung, nicht Konvertierung, und damit als nicht anwendbar.
Für uns hat sich die Frage gestellt, ob der Erhalt von Barrierefreiheitsinformationen durch Konvertierung auch anwendbar ist, wenn z. B. nach Ausfüllen eines (Kontakt-)Formulars am Ende des Ablaufs die gesendeten Daten dem Nutzer als Bestätigung an seine E-Mail-Adresse gesendet werden? Ebenso vorstellbar ist eine Bestätigungs-E-Mail für eine Bestellung in einem Online-Shop. Die EN sagt in der Precondition:
Sowohl Information als auch Kommunikation könnte durch die Aufführung der Info in einer E-Mail konvertiert sein. Würde man sagen, das fällt in den Bereich des Kriteriums, müsste man die angekommene E-Mail auf Barrierefreiheit prüfen, mindestens bei HTML-E-Mails. Hier müsste allerdings sichergestellt sein, dass der Provider, der die E-Mail entgegennimmt, nicht bestimmte Semantik-Information entfernt.
Interessant wäre vor allem, wie andere die Anwendbarkeit in diesem Fall beurteilen?