Open SaschaNoack opened 3 years ago
Wie geht man damit dann bei dem Prüfschritt um? Man müsste ja rausfinden, wann das Video eingestellt wurde und dann schauen, ob es dem Prüfschritt unterliegt oder nicht? Der Kunde könnte dann in der Erklärung für Barrierefreiheit auf die Ausnahme und das Gesetz verweisen
Auf diese ersten beiden Punkte weiß ich Antwort: Da würde ich zustimmen.
Dies ist die Haltung von DIAS dazu: Die Prüfung orientiert sich an der EN, nicht an Länderverordnungen. Wir würden also fehlende UT negativ bewerten.
Wir können ggf. ohnehin nicht überprüfen. wann genau Videos eingestellt wurden. Die Ausnahmeregelung hat mit den Anforderungen der EN und unserem Verfahren nichts zu tun, sondern wäre nachgeordnet. Es steht dem Kunden ja frei, in seiner Erklärung zur Barrrierefreiheitauf die Ausnahmeregelung für Berlin hinweisen.
Wir haben einen Kunden, der den Landesgesetzen von Berlin untersteht. Dort steht in der BITV Berlin, dass nur neuere Videos, die nach dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden, konform sein müssen.