BIK-BITV / BIK-Web-Test

Testverfahren zur Prüfung der Barrierefeiheit von Webanwendungen anhand der Kriterien der WCAG 2.1, EN 301 549 und BITV 2.0
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12.2.3 Effektive Kommunikation #192

Closed jkphl closed 2 years ago

jkphl commented 3 years ago

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine angebotene Kontaktmöglichkeit als „(technischer) Support“ zu begreifen ist? Und: Sind andere Kontaktmöglichkeiten dann irrelevant für diesen Prüfschritt?

Beispiele:

Siehe auch #191

MarcHaunschild commented 3 years ago

Persönlich habe ich das nur getestet, wenn es sich um eine webanwendung mit einer Dokumentation handelt. Das liegt daran, dass sich diese Forderung der EN in dem Bereich für Software befindet. Mein Gedanke dahinter: wenn jede Website so etwas anbieten soll, wäre es auch dort aufgeführt. Da der Übergang zwischen webapp uns Website fließend ist, liegt es in der Verantwortung des Auditors im Zweifelsfall herauszufinden, ob wesentliche Merkmale einer Software erfüllt sind. Im übrigen muss auch das noch kein Grund sein, dass eine Hotline wirklich erreichbar ist. Wenn eine App sehr einfach ist (ich sage mal ein extrem: Taschenlampen-App), dann würde ich keine Hotline erwarten. In der Realität ist das ohnehin eher kein Problem. Wir reden derzeit nur von webangeboten von Behörden. Ich kenne keine Behörde die unter einer angegebenen Rufnummer nicht erreichbar ist. Trotzdem sollte das natürlich eindeutig formuliert sein.

jkphl commented 3 years ago

@MarcHaunschild Deinen Ansatz in Richtung Software finde ich sehr nachvollziehbar und naheliegend, etwas ähnliches liegt mir auch schon die ganze Zeit auf der Zunge. Zumindest müsste es um eine stark produktbezogene Website gehen, damit das alles Sinn ergibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier um den Support zur Website gehen kann, sondern tatsächlich eher um den Support zu einem Produkt (oder einer Dienstleistung), die durch die Website abgebildet wird. Ich bin gespannt auf weitere Meinungen / Interpretationen!?

MarcHaunschild commented 3 years ago

Ja, mich würden auch mehr Meinungen sehr interessieren. Vielleicht noch zum Hintergrund: ich musste die Seiten für das Saarland ja schon testen, als es noch gar kein Verfahren gab. Also musste ich mir zu solchen Dingen selber etwas (aus)denken. Ich habe das natürlich alles mit der Landesprüfstelle abgesprochen. Es schien allen Beteiligten nachvollziehbar und sinnvoll, aber es mag durchaus noch Formalien geben, die dagegen sprechen und Ideen, die besser sind.

sweckenmann commented 3 years ago

Es gibt bei diesem Prüfschritt noch einen Fehler/Ungenauigkeit bei "Anwendbarkeit des Prüfschritts", das ist die Tage schon aufgefallen, es gibt dazu auch schon einen Pull Request: https://github.com/BIK-BITV/BIK-Web-Test/pull/188.

Ich würde es auch so verstehen, dass nicht jeder Kontakt zu einer Unterstützungsleistung bzgl. einer Website ("Support zur Website") gemeint ist. Es muss schon explizit ein Support angeboten werden, was wohl nur bei Webanwendungen (siehe @jkphl Formulierung/Eingrenzung) der Fall sein dürfte (stimme euch zu). Für die Anwendbarkeit des Prüfschritts muss also der Technische Support bzw. Unterstützungsdienst explizit als solcher genannt/angeboten/formuliert sein. Siehe Diskussion im PR.

detlevhfischer commented 2 years ago

@jkphl Falls der Prüfschritt nun ausreichend klar ist, kannst Du dieses Issue dann schließen?