BIK-BITV / BIK-Web-Test

Testverfahren zur Prüfung der Barrierefeiheit von Webanwendungen anhand der Kriterien der WCAG 2.1, EN 301 549 und BITV 2.0
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11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen - Dark Mode #305

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mayerhh commented 1 year ago

Es kam die Frage auf, wie eine Website zu bewerten ist, die getriggert durch eine Einstellung im Browser oder Betriebssystem automatisch eine Dark Mode-Ansicht ausliefert. Ein Umschalter zu der Standardversion ist auf der Website nicht vorhanden.

Ich würde den Dark Mode berücksichtigen und falls Probleme vorhanden sind bei den entsprechenden Prüfschritten bewerten.

Seht ihr das auch so?

Es verkompliziert die Prüfung, aber mir scheint das relevanter zu sein, als diese obskuren Firefoxeinstellungen, die sowieso kein Mensch kennt oder nutzt.

stefanFarnetani commented 1 year ago

@mayerhh Spannende Frage.

Ich würde es auch so sehen, dass der light mode und der dark mode getestet werden müssen. Die Fehler würde ich auch bei den entsprechenden Prüfschritten einordnen. Es sei denn, man schließt es in der Testbeschreibung explizit aus. Dann könnte auch nur eine Version getestet werden. Der Ausschluss einer Farbversion ist in meinen Augen aber eher zu vermeiden.

Wie bist du auf den dark mode gestoßen? Ich frage mich, ob wir in den Prüfschritt 11.7 aufnehmen müssen. Also prüfen, ob es dark/light modes gibt und diese korrekt greifen.

sweckenmann commented 1 year ago

Ich würde es auch so sehen, dass der light mode und der dark mode getestet werden müssen. Die Fehler würde ich auch bei den entsprechenden Prüfschritten einordnen.

Vorab: Dass ein Darkmode von vielen Nutzenden gewünscht wird und es wichtig ist, dass dieser gut funktioniert - da sind wir uns alle einig. Die Frage ist, ob die vorgeschlagene Prüfung über die EN abgedeckt ist. Wo leitet ihr das in der EN ab?

Prüfschritt Benutzerdefinierte Einstellungen

11.7 verlangt, dass dass Interface den Einstellungen, die Nutzende in den Plattform-Einstellungen vorgenommen haben, folgen soll.

... that user interface shall follow the values of the user preferences for platform settings for: units of measurement, colour, contrast, font type, font size, and focus cursor except where they are overridden by the user.

Für Web wird der User Agent (Browser) als Plattform definiert:

NOTE 2: For web content, the underlying platform is the user agent.

Einstellungsmöglichkeiten werden wie folgt genannt:

units of measurement, colour, contrast, font type, font size, and focus cursor except where they are overridden by the user.

Welche Farbeinstellungen möglich sein sollen, bleibt offen. Das kann der Darkmode sein oder eigene (andere) Farbeinstellungen.

Man könnte prüfen, ob - wenn ein Darkmode zur Verfügung gestellt wird - diese Einstellungen bei entsprechender Browsereinstellung übernommen werden

Es müsste aber dann (eventuell siehe unten) auch noch andere Farbeinstellungen geprüft werden, da ja laut Anforderung nicht explitzit nur auf den Darkmode Bezug genommen wird.

Beim letzten Prüfstellentreffen gab es die Diskussion, ob nur "das Übernehmen" der Einstellungen geprüft werden soll, oder auch sich ergebende Probleme. Bei Schriftgrößeneinstellung war glaube ich Konsens, dass bzgl. Konformität wir nur die Übernahme der Einstellungen prüfen, bei Farbeinstellung war das Ergebnis nicht eindeutig, die Tendenz ging aber dahin, evtl. Showstopper mit "nicht-konform" zu bewerten (etwa Formularelemente sind nicht mehr nutzbar, z.B. Checkboxen und deren Zustände oder Hamburger-Icon ist nicht mehr zu sehen). Das müssen wir dringend klären und definieren.

Die Frage ist, ob es bzgl. solcher "Fehler" Unterschiede bzgl. Darkmode und anderer Farbeinstellugnen geben könnte und eine Prüfung beider Einstellungen Sinn macht? Die Dokumentation dieser Fehler sehe ich aber nur bei diesem Prüfschritt.

Kontrastprüfschritt:

Hier prüfen wir bislang nur die default-Version. Eine Kontrastansicht kann als konforme Alternativversion geprüft werden, wenn die default-Version die Anforderung nicht erfüllt - aber nur, wenn eine Schaltfläche im Interface gegeben ist (steht meine ich in den Konformitätsbedingungen der WCAG/EN). Ein Darkmode kann eine Kontrastversion sein (wenn ein Schalter im Interface vorhanden ist), dann würde man aber nur die konforme Alternativversion (bzgl. Kontraste) prüfen.

Zu bedenken gebe ich auch, dass die EN nicht zur Bereitstellung eines Darkmodes verpflichtet. Autoren und Autorinnen, die dies tun, laufen (bei einer Prüfung beider Ansichten) Gefahr, schlechter bewertet zu werden, als jemand, der keinen Darkmode anbietet.

Nochmal: Ein Darkmode ist wünschenswert und sollte auch fehlerfrei sein, aber ich sehe im Moment nicht, dass eine Prüfung beider Ansichten über die EN abgedeckt wäre. Habe ich was übersehen?

MarcHaunschild commented 1 year ago

Ich schließe mich Sonjas Ausführungen an. Ich würde den Darkmode, der im OS aktiviert wird, nicht als Plattform im Sinne der EN sehen, die den Browser als zugrundeliegende Plattform definiert. Sonst müssten wir ja auch überprüfen, ob nutzerspezifische Einstellungen so Schriftarten und -größen aus dem OS übernommen werden, aber das ist ebenfalls nicht von der EN gedeckt. Bei Apps wiederum wäre der Darkmode mMn zu berücksichtigen (und die anderen nutzerspezifischen Einstellungen im OS). Ich würde es übrigens nicht als obskur bezeichnen, dass der FF denjenigen die das brauchen (und dann sicher auch den FF nutzen), Werkzeuge an die Hand gibt, um Seiten besser nutzen zu können. Das übliche Argument, dass Nutzer sich die Seite dadurch kaputt machen können, ist etwas weit hergeholt. Warum sollten sie das tun. Ich finde, wenn man eigene Farben nutzen möchte wegen einer Blendempfindlichkeit oder einer Seheinschränkung, sollte jeder Browser so eine einfache Möglichkeit bereit stellen. Auch eine Mindestschriftgröße um sich gegen absichtlich winzige AGBs oder so zu wehren ist mehr als sinnvoll im Alltag. Kleiner als 12px sollte keine Schrift auf einer Website sein. Vernünftige Einstellungen (12px Mindestschriftgröße, 32px als Basisschriftgröße, beliebige Vorder- und Hintergrundfarbe mit ausreichend Kontrast zueinander), sollte mMn jede Website abkönnen.

mayerhh commented 1 year ago

Die Frage, ob die EN anwendbar ist, erscheint mir relativ eindeutig zu sein:

... that user interface shall follow the values of the user preferences for platform settings for: units of measurement, colour, contrast, font type, font size

NOTE 2: For web content, the underlying platform is the user agent.

Bei Firefox findet sich die Einstellung unter "Sprache und Erscheinungsbild", in Chrome werden die entsprechenden Einstellungen des Betriebssystem gespiegelt.

Im vorliegenden Fall (ich kann leider keine URL nennen) wird auf Basis dieser Einstellung ein entsprechendes Layout ausgeliefert. Auf der Website selbst gibt es keine Möglichkeit die Darstellung umzuschalten. Im Test ist das eher zufällig aufgefallen.

Das ganze ist mit den Einstellungen für Farben und Schriftarten nicht vergleichbar. Da ist unklar wie bewertet werden kann, weil die Darstellung durch benutzerdefinierte Einstellungen nicht kontrollierbar ist.

Die Darstellung im Dark Mode liegt in der Verantwortung des Betreibers, sie wird durch eine benutzerdefinierte Einstellung ausgelöst. Deshalb kann und muss hier geprüft werden. Es ist am ehesten mit einem responsiven Layout vergleichbar, da frage wir ja auch nicht nach der Anwendbarkeit sondern prüfen alle verfügbaren Ansichten.

@MarcHaunschild: Die Einstellungsmöglichkeiten in Firefox sind natürlich nicht obskur. Das war blöd formuliert. Ich wollte sagen, dass die Relevanz eher zweifelhaft ist, weil es die Einstellungen in anderen Browsern nicht gibt.

MarcHaunschild commented 1 year ago

Die Darstellung im Dark Mode liegt in der Verantwortung des Betreibers, sie wird durch eine benutzerdefinierte Einstellung ausgelöst. Deshalb kann und muss hier geprüft werden. Es ist am ehesten mit einem responsiven Layout vergleichbar, da frage wir ja auch nicht nach der Anwendbarkeit sondern prüfen alle verfügbaren Ansichten.

Interessant. Ich würde es eher zu den Einstellungen rechnen, die man für sein OS einstellt.

Dann müssten wir konsequenterweise aber auch testen, was der Edge im Falle von einem High Contrast-Farbschema unter Windows übernimmt. Führt das nicht zu weit weg vom Gedanken der EN?

@MarcHaunschild: Die Einstellungsmöglichkeiten in Firefox sind natürlich nicht obskur. Das war blöd formuliert. Ich wollte sagen, dass die Relevanz eher zweifelhaft ist, weil es die Einstellungen in anderen Browsern nicht gibt.

Ging nicht gegen dich, ich wollte nur mal ganz allgemein eine Lanze für dieses ungeliebte Feature brechen.

sweckenmann commented 1 year ago

Die Darstellung im Dark Mode liegt in der Verantwortung des Betreibers, sie wird durch eine benutzerdefinierte Einstellung ausgelöst. Deshalb kann und muss hier geprüft werden. Es ist am ehesten mit einem responsiven Layout vergleichbar, da frage wir ja auch nicht nach der Anwendbarkeit sondern prüfen alle verfügbaren Ansichten.

Ich finde, Darkmode ist nicht vergleichbar mit der responsiven Ansicht, da Nutzende hier in bestimmten Situationen keine Wahl haben. Es handelt sich bei der responsiven Ansicht nicht um eine Alternative.

Die ungeklärte, aber entscheidende Frage bei 11.7 ist, ob nur die Übernahme der Werte geprüft werden soll.. („shall follow the values of the user preference“) oder auch, ob dies auch keine Fehler erzeugen soll.

johannesFischer84 commented 1 year ago

Ein paar Gedanken von mir:

Anwendbarkeit: Die EN definiert colour und contrast als Einstellungen, die am nächsten kommen. Beide Werte kann man ggf. über die Farbeinstellungen selbst gewählt einstellen. Daher könnte man vermuten, dass das Testen der Farbeinstellungen ausreicht. Wenn dies funktioniert, ist der Dunkelmodus irrellevant für die Bewertung. Wenn es mit der Farbsetzung nicht funktioniert, bietet Hell-/Dunkelmodus nur zwei Einstellmöglichkeiten, was aus meiner Sicht die Beeinflussbarkeit von Farbe und Kontrast zu gering im Vergleich zu den Farbeinstellungen macht. Daher erscheint mir die Einstellung Hell-/Dunkelmodus durch EN-Kriterium 11.7 nicht anwendbar zu sein, solange das in der EN nicht anders formuliert wird. Wenn der Entwickler auf der Webseite selbst einen Umschalter zwischen Hell-/Dunkelmodus anlegt, dann würde ich das unter WCAG 1.4.3/1.4.11 bei Bedarf als Alternative bewerten, wenn in der Standardversion der Kontrast nicht konform ist.

Dunkelmodus als andere Ansicht: Es wurde teilweise davon gesprochen, dass man den Dunkelmodus wie eine andere responsive Ansicht mitprüfen muss. Das wäre aus meiner Sicht nur erforderlich, wenn der Entwickler explizit etwas dafür getan hat, dass ein Dunkelmodus erscheint. Mir ist allerdings erstmal unklar, ob man das als Entwickler beeinflussen kann, ob Firefox einen Dunkelmodus für die Seite anzeigt.

Was merkt man in 11.7 als Fehler an: Darüber wurde in anderen Issues auch schon diskutiert. Neben der Übernahme der Einstellungen bin ich dafür, dass man bei nicht mehr bedienbaren, nicht mehr lesbaren, nicht mehr wahrnehmbaren wichtigen Elementen eine Nicht-Konformität feststellt. Ausnahmen sind Browsers-Bugs. Zum Beispiel hatten wir mal festgestellt, dass die Hintergrundfarbe bei

mayerhh commented 1 year ago

Dunkelmodus als andere Ansicht: Es wurde teilweise davon gesprochen, dass man den Dunkelmodus wie eine andere responsive Ansicht mitprüfen muss. Das wäre aus meiner Sicht nur erforderlich, wenn der Entwickler explizit etwas dafür getan hat, dass ein Dunkelmodus erscheint.

Genau das passiert hier. Im CSS der Anwendung wird mit prefers-color-scheme: dark geprüft welche EInstellung aktiv ist und daraufhin eine durch den Betreiber angepasste Ansicht ausgeliefert. Deshalb kann man es nicht ignorieren.

Das ist also ein ganz anderer Fall als ein Kontrast-Modus oder eine einfach Farbumkehrung, die nur über das Betriebssystem getriggert wird und auf deren Darstellung der Betreiber einer Website nur sehr eingeschränkten EInfluss hat.

MarcHaunschild commented 1 year ago

@MarcHaunschild

Ich würde den Darkmode, der im OS aktiviert wird, nicht als Plattform im Sinne der EN sehen, die den Browser als zugrundeliegende Plattform definiert.

Ob der Browser für seine Einstellungen auf Werte des Betriebssystems zurückgreift, ist aus meiner Sicht nicht relevant. Entscheidend ist, ob der Nutzer die Einstellung in den Browser-Einstellungen setzen kann.

Also im Edge mittesten, wenn der aufgrund eines Windows-Kontrast-Schema eine andere Darstellung bereit stellt (bin kein Windows-Mensch, aber ich meine das ließe sich durch den Nutzer einstellen). Haben wir IMHO bisher nicht so gemacht.

johannesFischer84 commented 1 year ago

Genau das passiert hier. Im CSS der Anwendung wird mit prefers-color-scheme: dark geprüft welche EInstellung aktiv ist und daraufhin eine durch den Betreiber angepasste Ansicht ausgeliefert. Deshalb kann man es nicht ignorieren.

Danke für den Hinweis. Diese Eigenschaft kannte ich noch nicht, habe gerade mal nachgeschaut. In diesem Sinn könnte man den Dunkelmodus aus meiner Sicht tatsächlich als zusätzliche Darstellung wie die responsiven Ansichten sehen und man müsste diese Ansichten eigentlich mittesten. Das hätte meiner Meinung nach nichts mit EN-Kriterium 11.7 zu tun, sondern man würde alle Prüfkriterien einfach auf Hell- und Dunkelmodus anwenden. Allerdings führt das zu einem höheren Prüfaufwand.

Also im Edge mittesten, wenn der aufgrund eines Windows-Kontrast-Schema eine andere Darstellung bereit stellt (bin kein Windows-Mensch, aber ich meine das ließe sich durch den Nutzer einstellen).

Während der Prüfung würde ich den Kontrast des Betriebssystems nicht verändern. Und im Edge-Browser gibt es meines Erachtens keine Einstellung für Farben/Kontrast. Relevant wäre es nur, wenn es auch eine Einstellung dazu im Browser gäbe.

sweckenmann commented 1 year ago

In diesem Sinn könnte man den Dunkelmodus aus meiner Sicht tatsächlich als zusätzliche Darstellung wie die responsiven Ansichten sehen und man müsste diese Ansichten eigentlich mittesten. Das hätte meiner Meinung nach nichts mit EN-Kriterium 11.7 zu tun

@johannesFischer84 Es geht doch aber um benutzerdefinierte Einstellungen im Browser? D.h. der Darkmode wird im Browser eingestellt und wird, sofern ein Stylesheet vorhanden, berücksichtigt. Wenn, dann wäre das doch Gegestand von 11.7?

Oder beziehst du dich mit dieser Aussage auf die Einstellungen im Betriebssystem? Würdest du benutzerdefinierte Einstellungen im Betriebssystem wirklich gleichsetzen mit einer responsiven Ansicht, die keine Präferenz ist, sondern geräteabhängig oder Zoom-abhängig?

MarcHaunschild commented 1 year ago

In diesem Sinn könnte man den Dunkelmodus aus meiner Sicht tatsächlich als zusätzliche Darstellung wie die responsiven Ansichten sehen und man müsste diese Ansichten eigentlich mittesten.

Das klingt alles plausibel, danke allen für die Ausführungen.

Der darkmode würde nur getestet, wenn der helle Modus Probleme hat? Habe ich das so richtig verstanden?

johannesFischer84 commented 1 year ago

Es geht doch aber um benutzerdefinierte Einstellungen im Browser? D.h. der Darkmode wird im Browser eingestellt und wird, sofern ein Stylesheet vorhanden, berücksichtigt. Wenn, dann wäre das doch Gegestand von 11.7?

Der Dunkelmodus hat für mich nichts mit 11.7 zu tun, weil er dort nicht explizit genannt wird und es zu Farbe/Kontrast genauere Einstellungen im Browser gibt. Am ehesten würde ich Anwendbarkeit bei 11.7 noch sehen, wenn es zu Farbe/Kontrast in einem relevanten Browser keine Einstellung gibt, also nur der Hell-/Dunkelmodus die Farbe bzw. den Kontrast beeinflussen kann.

Die CSS-Abfrage prefers-color-scheme: dark mit zugeordneten Eigenschaften für die Darstellung empfinde ich ähnlich wie CSS-Abfragen nach der Viewport-Größe und zugeordnete Eigenschaften. Daher würde ich den Dunkelmodus noch eher im Sinne des WCAG-Konformitätskriteriums 5.2.2 Full pages für alle Prüfkriterien zur Prüfung als relevant ansehen, wie das auch bei responsiven Ansichten der Fall ist.

Oder beziehst du dich mit dieser Aussage auf die Einstellungen im Betriebssystem?

Nein, bei Webseiten würde ich Betriebssystem-Einstellungen in der Regel nicht betrachten. Der Dunkelmodus ist im Firefox eine Einstellung des Browsers.

Der darkmode würde nur getestet, wenn der helle Modus Probleme hat? Habe ich das so richtig verstanden?

Wenn man den Dunkelmodus analog zu responsiven Ansichten (unterschiedliche Fensterbreite) sieht, müsste er meiner Meinung nach eigentlich immer geprüft werden, sofern eine entsprechende CSS-Regel wie prefers-color-scheme: dark vorhanden ist.

detlevhfischer commented 1 year ago

Nach WCAG muss es für Konformität ja eine voll zugängliche Version geben - weitere, ggf. nicht voll zugängliche alternative Versionen, die bestimmten Nutzergruppen aber dienlich sind, sind dann zusätzlich möglich. In diese Rubrik fällt für mich der Darkmode.

Eine Version mit anderen (besseren) Kontrasten muss im Test nur berücksichtigt werden, wenn sie als konforme Alternativversion zu verstehen ist, also Mängel in der Standardversion behebt (meist Kontrast) - und dann wird generell alles in dieser Kontrast-Version geprüft. Ich kann als Prüfer (oder Autor) also nicht sagen, in der Standardversion ist der Textkontrast nicht ausreichend, aber die Fokushervorhebung teste ich dennoch dort, weil sie in der Kontrastansicht Mängel aufweist.

Ich denke, unterschiedliche Viewport-Breiten bewegen sich auf einer anderen Ebene als eine Darkmode-Version, die geladen wird, wenn eine Site für die individuelle Browsereinstellung prefers-color-scheme: dark ein eigenes Stylesheet anbietet. Viewportbreiten hängen ja schon vor jedem Gedanken an Einstellungen vom genutzten Endgerät ab (und dann natürlich auch von der Zoomstufe, der Ausrichtung usw.).

Ich denke, grundsätzlich prüfen wir die Default-Version von Angeboten, also mit dem Browser in der Grundeinstellung nach Installation. Meiner Meinung nach müssen Mängel im Darkmode nicht berücksichtigt werden. Und eine Kontrastansicht wäre nur dann zu prüfen, wenn

  1. sie Mängel in der Default-Ansicht korrigiert
  2. ein Umschalter zur Kontrastansicht auf der Seite selbst vorhanden ist, der alle Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt
  3. die Kontrastansicht nicht ebenfalls Mängel in dem Bereich aufweist, den sie korrigieren soll (z.B. einige Texte sind auch hier nicht kontrastreich genug)

Nachtrag: Unter Umständen, nämlich wenn im Darkmode die Kontraste konform sind, aber in der Standardansicht nicht, könnte der Darkmode als konforme Alternativversion gelten. Es müsste dann aber ein Umschalter zu dieser Version auf der Seite selbst vorhanden sein (nicht nur über Browser-Einstellungen).

johannesFischer84 commented 1 year ago

Detlev, danke für deine Einschätzung. Du hast Recht, responsive Ansichten und Modus für helle/dunkle Darstellung unterscheiden sich darin, dass responsive Ansichten in erster Linie wegen der Darstellung auf verschiedenen Geräten angezeigt werden (quasi jeweils als Standardversion) und Hell-/Dunkelmodus einer aktiven Auswahl des Benutzers bedarf. Daran hatte ich nicht gedacht.

Daher würde ich nun doch davon absehen, dass ein anderer Modus als der Standardmodus nach Browser-Installation geprüft werden muss. Denn ich sehe den anderen Modus dann auch eher als Alternativversion, nicht im Sinne von WCAG-Konformitätskriterium Full pages als zur Standardversion zugehörig. In EN 11.7 wäre ein zweiter Modus nur zu berücksichtigen, wenn ein für die Prüfung gewählter Browser diesen Modus als einzige Möglichkeit für die Farbwahl enthält, also keine anderen Einstellungsmöglichkeiten dazu vorhanden sind.

Nachtrag: Unter Umständen, nämlich wenn im Darkmode die Kontraste konform sind, aber in der Standardansicht nicht, könnte der Darkmode als konforme Alternativversion gelten. Es müsste dann aber ein Umschalter zu dieser Version auf der Seite selbst vorhanden sein (nicht nur über Browser-Einstellungen).

Auch da stimme ich zu.

detlevhfischer commented 1 year ago

Zum Kontext noch hier ein Link zu einer ähnlichen Diskussion in einem WCAG Issue https://github.com/w3c/wcag/issues/2889

stefanFarnetani commented 1 year ago

Hallo zusammen. Die Diskussion ist spannend weiter gegangen. Und danke @detlevhfischer, dass Du die Diskussion im WCAG Git verlinkt hast und auch dort die Frage forciert hast. Ich musste letzte Woche auf Tauchstation gehen. War bis über beide Ohren in Projekte versunken. Deshalb ergänze ich erst jetzt noch ein paar Ausführungen.

Kenntnis über existierende Alternativen In der von @mayerhh beschriebenen Situation kann der Nutzende die Einstellungen nicht auf der Website ändern. Für mich ist entscheidend, dass der Nutzende nicht weiß, dass es einen light mode oder dark mode gibt. Er kann also nicht in die Alternative wechseln. Gäbe es einen Schalter auf der Website würde ich es anders bewerten.

Aufwandsabschätzung Es ist ein wenig wie bei responsive Designs. Nur muss man berücksichtigen, dass wir die Test der Responsive Designs stark einschränken, weil es praktisch unmöglich ist alle 3000 Varianten durchzutesten. Zwei Farbmuster durchzutesten ist überschaubar. Es erhöht die Zeit und muss berücksichtigt werden in der Kalkulation, aber es ist mit vertretbaren Mitteln machbar.

Was erwartet der Nutzende und der Kunde Mal abseits von dem, was die Norm sagt. Es ist natürlich doof sowas mitten im Test festzustellen. Ich habe nach dieser Frage in die Standardfragen mit aufgenommen "Gibt es einen dark mode?". Aber aus Nutzersicht und aus Kundensicht würde ich erwarten, dass sowohl der dark mode als auch der light mode barrierefrei sind und entsprechend durchgetestet wurden bei einem Prüfzeichen. Ich werde in Zukunft immer den Kunden über den Mehraufwand informieren und das mit aufnehmen. Wenn er sich dagegen entscheidet, tragen wir es im Bericht mit ein, dass nur ein mode getestet wurde.

sweckenmann commented 1 year ago

@stefanFarnetani

Aber aus Nutzersicht und aus Kundensicht würde ich erwarten, dass sowohl der dark mode als auch der light mode barrierefrei sind und entsprechend durchgetestet wurden bei einem Prüfzeichen.

Das Prüfzeichen bildet nur Konfomität entsprechend der normativen Anforderungen der BITV / EN ab.

Zur Dokumentation im Prüfbericht. Ich würde es eher umgekehrt handhaben - wenn Darkmode auf Kundenwunsch geprüft wird - was natürlich möglich ist, sollte das positiv erwähnt werden (weil geht über die Anforderungen des Prüfzeichens hinaus).

Bei einem Vermerk "Darkmode wurde nicht geprüft", würde ich mit erwähnen, dass er derzeit nicht Teil der normativen Anforderungen der EN ist. Sonst sieht es so aus, als ob jemand was von der Prüfung ausschließt, was eigentlich geprüft werden müsste (gemäß Verfahren).

Aus Nutzersicht ist ein funktionierender Darkmode natürlich verständlich, aber bei der Weiterentwicklung von WCAG zu verorten.

stefanFarnetani commented 1 year ago

@sweckenmann

Das Prüfzeichen bildet nur Konfomität entsprechend der normativen Anforderungen der BITV / EN ab. Klar, verstehe ich. Müssen wir auf die Antwort im WCAG Forum warten. Habe gesehen, dass Detlev die Diskussion dort vorangetrieben hat.