... Sofern es keine Alternative gibt (beispielsweise die Bestätigung eines Vorgangs mithilfe eines Links oder einer Schaltfläche), wäre dies als Fehler im Sinne des Prüfschritts zu werten.
Im Hinweis-Bereich (3.2) wird dagegen korrekt genannt, dass die Bewertung nur die Überprüfung erfordert, "ob der Webinhalt das Einfügen des Inhalts der Zwischenablage in das entsprechende Authentifizierungsfeld erlaubt."
Dass das Einfügen von Text in das Authentifizierungsfeld bei 2-Faktor-Authentifizierung nicht blockiert ist, sollte daher unter 2.2 zur Prüfung ergänzt werden.
In der Prüf-Anleitung steht aktuell:
Im Hinweis-Bereich (3.2) wird dagegen korrekt genannt, dass die Bewertung nur die Überprüfung erfordert, "ob der Webinhalt das Einfügen des Inhalts der Zwischenablage in das entsprechende Authentifizierungsfeld erlaubt." Dass das Einfügen von Text in das Authentifizierungsfeld bei 2-Faktor-Authentifizierung nicht blockiert ist, sollte daher unter 2.2 zur Prüfung ergänzt werden.