BIK-BITV / BIK-Web-Test

Testverfahren zur Prüfung der Barrierefeiheit von Webanwendungen anhand der Kriterien der WCAG 2.1, EN 301 549 und BITV 2.0
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9.1.4.10 Inhalte brechen um/9.1.1.4 Text auf 200% vergrößerbar - Verlust von Informationen #422

Open ThomKoeh opened 4 months ago

ThomKoeh commented 4 months ago

Hallo an Alle,

jetzt tauchten Fragen zum Thema 9.1.4.10 Inhalte brechen um bzw 9.1.1.4 Text auf 200% vergrößerbar auf. Für die beiden genannten Prüfkriterien soll auch getestet werden, ob alle Funktionalitäten in einem neuen Layout noch vorhanden sind. Es kann natürlich, sein, dass bei Zoom auf 200% bzw. auf 400% oder verkleinertem Viewport auf 320px ein neues Layout geliefert wird. Hier kommt es häufig vor, dass Funktionalität (oft auch aus Platzmangel) anders dargestellt wird. Es ist hier als Alternative ein ausklappbarer Bereich genannt, der Inhalte enthält. Jetzt aber zu den konkreten Fragen:

  1. Ist es ein Fehler wenn auf einer Seite ein Inhalt relativ weit unten verschwindet und nur noch über ein Burgermenü am Seitenbeginn zu erreichen ist?
  2. Gilt ein Burgermenü in diesem Sinne auch als ausklappbarer Bereich?
  3. Sollte ein ausklappbarer Bereich an exakt der selben Stelle erscheinen, wie der zuvor anders angezeigte Inhalt?

Die WCAG nennt ein Disclosure-Widget (kein Menü), einen Link, oder ein Popup-Fenster als mögliche Lösung. Zudem wird in einem Beispiel ein verschwindendes Suchfeld als Fehler beschrieben (A global search field disappears after reflow, without an icon or menu option to reveal a search function or reach an equivalent search page.) Zu finden ist das hier: https://www.w3.org/WAI/WCAG21/Techniques/failures/F102

Prinzipiell finde ich, dass es gerade für Menschen, die zum Beispiel aufgrund von sehr kleinem Text die Browser Zoom-Funktion nutzen, oder für kognitiv eingeschränkte Nutzer wichtig ist, dass die Inhalte tatsächlich an derselben Position auf der Website verfügbar bleiben. Ein ausklappbarer Bereich sollte dann an der selben Stelle stehen, an der die Inhalte in der Standardansicht stehen. Sonst könnten der Nutzenden davon ausgehen, dass die Inhalte einfach weg sind, oder sie müssten sie erst in einem Menü suchen.

Bin schon gespannt auf die Einschätzungen und Erklärungen hierzu.

detlevhfischer commented 4 months ago

Ist es ein Fehler wenn auf einer Seite ein Inhalt relativ weit unten verschwindet und nur noch über ein Burgermenü am Seitenbeginn zu erreichen ist?

nein.

Gilt ein Burgermenü in diesem Sinne auch als ausklappbarer Bereich?

ja.

Sollte ein ausklappbarer Bereich an exakt der selben Stelle erscheinen, wie der zuvor anders angezeigte Inhalt?

Nicht zwingend erforderlich.

ThomKoeh commented 4 months ago

Danke für die schnelle Antwort.

ThomKoeh commented 4 months ago

Wenn jemand Quellen dazu in der WCAG kennt, wäre ich sehr froh. Hab bis jetzt selbst leider noch keine konkrete gefunden.

NicoPSig commented 4 months ago

Ist es ein Fehler wenn auf einer Seite ein Inhalt relativ weit unten verschwindet und nur noch über ein Burgermenü am Seitenbeginn zu erreichen ist?

nein.

Gilt ein Burgermenü in diesem Sinne auch als ausklappbarer Bereich?

ja.

Sollte ein ausklappbarer Bereich an exakt der selben Stelle erscheinen, wie der zuvor anders angezeigte Inhalt?

Nicht zwingend erforderlich.

Das finde ich sehr knapp formuliert. Mir fehlen da ein wenig die Zusammenhänge zwischen Informationsverlust und Menüeinträgen. Grundsätzlich sehe ich es auch komplett anders. Die 1.4.10 ist definiert mit "Content can be presented without loss of information or functionality, and without requiring scrolling in two dimensions for:"

Dann gibt es die Technique F102 mit dem Example für failure "Sections of content text disappear after reflow, without being available via some disclosure widget." oder "Information-carrying images disappear after reflow, without link or the availability of an equivalent alternative."

Das kann doch nicht fehlerfrei sein nur weil die Informationen irgendwo an anderer Stelle einer Seite aus dem Menü zu erreichen sind.

stefanFarnetani commented 4 months ago

Ich sehe das wie @detlevhfischer.

detlevhfischer commented 4 months ago

@ThomKoeh i Meine Antworten ergeben sich einfach aus der Abwesenheit von konkreten Festlegungen im normativen Text.

johannesFischer84 commented 4 months ago

Wie Detlev schreibt, gibt es keine Festlegungen bzw. Vorgaben dazu, an welcher Stelle der Seite ein Inhalt bei geändertem Layout erscheinen soll oder dass er nicht in einem Aufklapp-Menü (Burger-Menu) erscheinen darf. Zwar ist das sicherlich für kognitiv eingeschränkte Menschen sehr hilfreich, sofern sie das jeweils andere Layout kennen. Aber vermutlich wollte man die Seitenbetreiber nicht zu sehr in deren Design-Wünschen einschränken.

@NicoPSig

Die 1.4.10 ist definiert mit "Content can be presented without loss of information or functionality, and without requiring scrolling in two dimensions for:"

Das Zitat besagt unter anderem, dass es keinen Verlust von Information/Funktionalität geben darf. Es steht aber nicht da, dass der Inhalt in gleicher Reihenfolge dargestellt werden muss.

Dann gibt es die Technique F102 mit dem Example für failure "Sections of content text disappear after reflow, without being available via some disclosure widget." oder "Information-carrying images disappear after reflow, without link or the availability of an equivalent alternative."

In Schritt 3 der Failure-Technik-Procedure von F102 steht lediglich, dass zu prüfen ist, "that there is a way to reach the same or equivalent content via disclosure widgets, pop-ups, or links to other views". Es gibt keine Vorgabe darüber, wo genau auf der Seite man den Inhalt erreichen soll. Sie können die gleiche Reihenfolge bei unterschiedlichen Layouts natürlich empfehlen. Aber man kann es nicht als fehlerhaft bewerten, wenn eine andere Reihenfolge gegeben ist.