Closed ckvsoft closed 7 years ago
Sie sprechen von "Nachbonieren" - das ist ein Vorgang, bei dem sie die während eines Ausfalls der Kasse z.b. händisch erfassten Belege nacherfassen.
Das ist etwas anderes als der Sammelbeleg nach Ausfall und Wiederverfügbarkeit der Signaturerstellungseinheit. Der Erlass gibt unter 3.6.1. dazu Auskunft:
"Der nach dem Ende des Ausfalles der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit gemäß § 17 Abs. 4 RKSV erforderliche Sammelbeleg ist unmittelbar nach dem letzten Beleg bei ausgefallener Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit bzw. nach dem ersten Beleg bei wieder hergestellter Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit zu erstellen".
Oder auch bei mobilen Gruppen die Ihre händisch ausgestellten Belege "Nachbonieren" auch wenn die Kasse nicht ausgefallen ist.
Im meinen Beispiel ist aber die Kasse ausgefallen, wenn ich Richtig informiert bin darf ich ja auch mit ausgefallener Kasse diese Belege Nachbonieren. Beim Nachbonieren sag ich der Kasse das Datum zb. Gestern und während oder auch kurz davor ist der Ausfall beendet.
Jetzt müsste ich einen Sammelbeleg ausstellen wo der Ausfall von bis drauf steht. Jetzt bin ich aber beim Nachbonieren von Gestern habe zB. zwei Belege Nachboniert und die Kasse geht wieder. Dieser NullBon hat aber das heutige Datum somit könnte ich keine Belege von gestern mehr Nachbonieren. Ich hätte aber noch zB. 10 Stück. Wie geht man damit um. Hoffe es ist jetzt ein wenig verständlicher was ich meine.
Eine Anmerkung zu Datum/Uhrzeit:
Dies gilt auch bei Nacherfassung das Geschäftsvorfalls. Der Zeitpunkt der Geschäftsvorfalls ist für die RKSV Datum/Uhrzeit des Belegs irrelevant.
Und ich lese heraus, dass wir noch immer von zwei verschiedenen Themen reden.
Ich mache es kurz: Kassen-Ausfall -> "händische" Belege erstellen, aufbewahren -> bei Wiederverfügbarkeit nacherfassen (und damit signieren, ...). Ohne Nullbon. Bezüglich Möglichkeiten eines "Tagessammelbelegs" siehe Erlass.
Das ist etwas anderes als der Sammelbeleg bei Ausfall der Sicherheitseinrichtung. Wenn die SE ausgefallen ist und die Kasse funktioniert, sind die Beleg ja trotzdem im Datenerfassungsprotokoll vorhanden, nur halt ohne Signatur. Da gilt es einen Sammelbeleg zwecks Dokumentation des Beginn und des Endes des Ausfalls einzuschieben. Nachdem dieser lediglich zu Dokumentation dient hat er naturgemäß den Betrag 0.
SE ist bei uns “SicherheitEinrichtung“ SEE ist bei uns “SignaturErstellungsEinheit“
Wenn die SE ausgefallen ist, dann gibt es kein RKSV-DEP..
Korrekt? LG
Meinerseits ja :-)
Wenn ich das mit dem Nachbonieren bei mobilen Gruppen falsch verstanden habe dann wohl auch einige andere. Es gibt in diversen Softwarekassen den Punkt Nachbonieren und man kann das Datum einstellen.
Sprich egal wann der händisch erstellte Beleg ausgestellt wurde bei der Eingabe in die Kasse wird immer das aktuelle Datum verwendet. Ok
Lg chris
Sehr geehrter Herr Kutschera, möglicherweise liege ich damit falsch aber ich kann Ihrer Ausführung bzgl "Wenn die SE ausgefallen ist, dann gibt es kein RKSV-DEP" nicht nachvollziehen. Es ist doch lt. den FESTLEGUNGEN DES BMF ZU DETAILFRAGEN DER REGISTRIERKASSENSICHERHEITSVERORDNUNG (RKSV) BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN A-SIT PLUS GMBH VERSION 1.2 – 05.09.2016 eindeutig wie folgt festgehalten:
3.2 Erstellung der JWS-Signatur (Sicherheitseinrichtung ausgefallen)
Eingabewerte
Aufbereitete Belegdaten (Ausgabewert aus Prozess 2.3)
Prozessbeschreibung
Beim Ausfall der Sicherheitseinrichtung kann die JWS-Signatur nicht erstellt werden. Um dennoch
in der Lage zu sein, Belege zu erstellen, die der RKSV entsprechen und im DEP abgelegt werden
können, wird für diese Fälle eine zur kompakten Repräsentation der JWS-Signatur kompatible
Darstellung gewählt: header.payload.sicherheitseinrichtung-ausgefallen. Die
ersten beiden Elemente header und payload entsprechen dabei der kompakten JWS-
Repräsentation.
Header: siehe Prozess 3.1
Payload: siehe Prozess 3.1
sicherheitseinrichtung-ausgefallen: Statt dem Signaturwert, der in diesem Fall nicht
berechnet werden kann, wird die Zeichenkette Sicherheitseinrichtung
ausgefallen BASE64-URL kodiert und als drittes Element anstelle des Signaturwertes
in der kompakten Darstellung der JWS-Signatur verwendet. In der BASE64-URL
Kodierung entspricht dies dem Wert
U2ljaGVyaGVpdHNlaW5yaWNodHVuZyBhdXNnZWZhbGxlbg.
Somit wäre logischerwiese allenfalls bei einem physischen Ausfall der Kassa kein RKSV-DEP möglich aber falls nur die Signatureinheit ( sprich Karte oder Reader ) defekt ist, wird durch die Simulation über die kompatible Darstellung das RKSV-DEP samt Umsatzzähler etc. weiter erstellt.
Sehe ich das nun wirklich falsch?
Ich sehen das Problem in diesem Satz: "Beim Ausfall der Sicherheitseinrichtung kann die JWS-Signatur nicht erstellt werden. Um dennoch in der Lage zu sein, Belege zu erstellen, die der RKSV entsprechen und im DEP abgelegt werden können, wird für diese Fälle eine zur kompakten Repräsentation der JWS-Signatur kompatible Darstellung gewählt: header.payload.sicherheitseinrichtung-ausgefallen."
Herzlichen Dank für das Aufzeigen dieses "Problems". Leider ist dieser Fall bzw. der terminologische Umgang seitens des "xxx". nicht der einzige Umstand der zur Verwirrung in der gesamten Causa beiträgt. Man muß sich halt schlicht und einfach immer vor Augen halten das klare Aussagen und 100%-tig eindeutige Nachvollziehbarkeiten immer nur vom Unternehmer und Steuerzahler eingefordert werden.. Dieser hat daher wohl auch gegebenenfalls alle Auslegungen des Gesetzgebers als unmißverständlich zu betrachten und sich danach zu richten. Sollte nun jemand meine Worte möglicherweise auch als beleidigend intepretieren erlaube ich mir den Verweis auf das standardisierte "Es gilt die Unschuldsvermutung".
Das ist durchaus etwas verwirrend. Für was steht der Begriff Sicherheitseinrichtung? Wenn ich die Aufbereitung selbst in der Kasse mache kann eigentlich nur die Signaturerstellungseinheit ausgefallen sein. Dann wird eben mit sicherheitseinrichtung-ausgefallen signiert. Ansonsten funktioniert ja die Kasse eh gleich gar nicht.
Wenn die Sicherheitseinrichtung extern ist schaut das wieder anders aus. Dann kann ja auch nicht mit sicherheitseinrichtung-ausgefallen signiert werden.
Was unter der Sicherheitseinrichtung gemäß RKSV zu verstehen ist, ist auch dort definiert, nämlich die Verkettung der Barumsätze/Belege. Das bedingt eine Signaturerstellungseinheit und das DEP.
Gleichzeitig ist mit "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" eigentlich die Signaturerstellungseinheit gemeint, die Begriffe werden vermischt. Ist so.
Somit: SE(E) = Signaturerstellungseinheit nicht verfügbar = "Sicherheitseinrichtung ausgefallen".
Kein Zugriff auf das DEP etc. = Kasse ausgefallen. "Die Kasse" könnte noch funktionieren, darf aber nicht (weil keine Belegverkettung mehr hergestellt werden kann).
Noch eine Frage, die irgendwie zu dieser Thematik passt (keine Sorge, mir sind die RKSV-Hintergründe klar, und ich kenne den Unterschied zwischen Kassen- und Sicherheitseinrichtungsausfall):
Wäre es zulässig, im Falle einer ausgefallenen Sicherheitseinrichtung gleich die ganze Kasse als ausgefallen zu betrachten und bis zur Behebung des Schadens händische Belege auszustellen (und diese dann nachzuerfassen)?
Hintergrund der Frage ist ein Kassenbetreiber, der nur eine Handvoll Umsätze pro Monat macht (damit aber dennoch über die Umsatzgrenze kommt) und seinen Kunden keine Belege mit der Aufschrift "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" aushändigen möchte (nebst Erklärung, warum das da steht).
Rein formal nein. Sowohl die RKSV als auch die Schnittstelle zu Finanz-Online trennen diese beiden Szenarien klar.
Ich weiß von zumindest einem (sehr großen und bekannten) Kassenhersteller, das genau so handhabt.
Ich habe ein anderes Problem das zum Thema Ausfall einer SEE passt. Es ist bei einem unserer größeren Kunden geplant im Bezug auf das DEP einen Kassenverbund einzurichten. D.h. alle Kassen-Arbeitsplätze in der Filiale arbeiten sollen mit der selben Kassen-ID arbeiten und sind im Sinne der RKSV eine Kasse mit mehreren Eingabestationen. Jeder Arbeitsplatz hat jedoch seine eigene SEE zugeordnet. Wenn ich jetzt z.B. auf Eingabestation 1 eine Ausfall der SEE habe und auf Eingabestation 2 funktioniert sie weiterhin, dann hätte ich im DEP ja durcheinander Beleg mit "Signatureinrichtung ausgefallen" und richtig signierten. Ist das so zulässig - oder muss in diesem Fall wenn eine SEE ausfällt alle Belege mit "Signatureinrichtung ausgefallen" übermittelt werden, solange bis wieder alle funktionieren?
@ErichFreitag Was unter der Sicherheitseinrichtung gemäß RKSV zu verstehen ist, ist auch dort definiert, nämlich die Verkettung der Barumsätze/Belege so hätte ich das auch gesehen, in meinen Fall funktioniert dann auch die Kasse selbst nicht. War nur etwas verwirrend. Danke für mich scheint jetzt alles klar zu sein.
@ckvsoft: fein.
@MartinDomig: Vorgabe und Handhabung können zwei unterschiedliche Dinge sein.
@geraldsix: bitte ein neues Issue dazu erstellen
Um nun das ganze Prozedere noch verwirrender zu machen hat nun aktuell die Wirtschaftskammer einen leitfaden für Unternehmer als PDF veröffentlich in dem aud Seite 32 wie folgt zu lesen ist:
Wenn nur die Signaturerstellungseinheit ausfällt kann unter folgenden
Voraussetzungen weiter gearbeitet werden:
• Das Kassensystem muss auf jedem Beleg den Hinweis
„Signaturerstellungseinheit ausgefallen“ drucken.
• Der Ausfall der Signaturerstellungseinheit muss gemeldet werden.
• Nach der Problembehebung muss die Registrierkasse einen
Sammelbeleg über die in der Zwischenzeit unsignierten
Belege erstellen.
Nur zur Klarstellung, ich kann sehr wogl bestens zwischen den beiden Begriffen "Signatur" und "Sicherheit" unterscheiden und betrachte zwangsläufig den derzeit vom BMF vorgegebenen Begriff "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" als verbindlich aber es ist letztendlich schlicht und einfach desaströs wie in der gesamten Angelegenheit alleine schon begriffsbestimmend keine durchgehende Einigkeit herrscht. Erklären Sie bitte das einmal einem Kunden der in diesem Falle die Info vom WKO liest und dann am Beleg etwas anders vorfindet. Ein "Sie können uns getrost vertrauen" würde ich jedenfalls als Kunde nicht akzeptieren ...
Wie dem Readme und den gelegentlichen Ergänzungen von Hr. Teufl zu entnehmen ist, handelt es sich hier um ein Forum der A-SIT zur Beantwortung technischer Fragestellungen rund um die RKSV.
Wir haben uns darauf verständigt, dass unter diesen Voraussetzungen auch rechtliche und organisatorische Fragestellungen zugelassen und soweit hier möglich beantwortet werden. Das erfolgt freiwillig, kostenlos und vor allem zu dem Zweck, den Herstellern Antworten auf Fragen zu geben, Unterstützung bei Problemen zu geben und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Vorgaben aufzuzeigen, um eine rechtskonforme und wirtschaftlich vernünftige Implementierung zu ermöglichen.
Meiner Ansicht nach ist daher dieses Forum nicht dazu da
Zwecks Übersichtlichkeit bitte auch für ein neues Thema ein neues Issue anzulegen und gegebenenfalls auf bestehende Issues zu verlinken, ansonsten die Übersichtlichkeit stark leidet.
Sehr gehrter Herr Ing. Freitag, tut mir leid - danke für den freundlichen Hinweis - ich werde dies zukünftig beachten.
@lebail (ich war leider 20 Stunden offline, möchte aber noch ergänzen.)
Zu: "Wäre es zulässig, im Falle einer ausgefallenen Sicherheitseinrichtung gleich die ganze Kasse als ausgefallen zu betrachten und bis zur Behebung des Schadens händische Belege auszustellen (und diese dann nachzuerfassen)?"
--> Daher hat der Kassenbetreiber in diesem Fall keine Beleg mit der Aufschrift "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" auszuhändigen.
Falls diese Belegerstellung dennoch mit der RegK gemacht wird, empfehlen wir das in der fiskaltrust-Schnittstelle so: "Die Registrierkasse bzw. Eingabestation muss automatisch einen Beleg und eine Beleg-Zweitschrift erstellen. Der Beleg ist mit der Kennzeichnung „Elektronisches Aufzeichnungssystem ausgefallen“ und einem laufenden Fehler-Zähler anstelle des Signaturblocks zu versehen."
Ich hoffe, dass ich die Szenarien ausreichend verständlich beschrieben habe und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.
@Flanelli : Daher ist es ganz wichtig, dass wir versuchen, die Begriffe ganz deutlich zu trennen.
@geraldsix :
Falls es ein "geschlossenes Gesamtsystem" nach § 20 ff RKSV werden soll (nur dort wird der Ausdruck "Kassenverbund" verwendet), gibt es noch einige andere interessante Fragen für die spezielle Lösungen umsetzbar sind.
Keine Korrektur, @AxelKutschera.
@lebail hatte sich für mich auf den Ausfall der Signaturerstellungseinheit bezogen (Schluss aus dem Text "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" am Beleg), daher kein Kassenausfall und damit auch nicht dadurch ersetzbar.
@geraldsix - wir hatten solche Fälle hier schon einige Male - sie handeln sich durch diese Architektur Probleme ein, siehe z.B. https://github.com/a-sit-plus/at-registrierkassen-mustercode/issues/135.
Ein allerletztes Mal komme ich nicht umhin trotz Errmahnung hier rein formale Gedanken zu äußern aber wo sonst kann man wenigstens Meinungen erfahren. Versprochen - das Letzte mal :-)
Sehr geehrter Herr Kutschera, ich erlaube mir daher nachstehend nochmals die Zusammenfassung der Szenarien wobei ich in diesem Fall davon ausgehe dass die Sicherheitseinrichtung lokal auf einem PC über einen Reader samt Karte abläuft ( kein WEB,, kein Server - lediglich ein PC ) Als Begriffsbestimmung gelten Ihre Ausführungen SE ist bei uns “SicherheitEinrichtung“ SEE ist bei uns “SignaturErstellungsEinheit"
1) Fällt die SEE aus wird weiter boniert,, der Beleg mit header.payload."Sicherheitseinrichtung
ausgefallen" erstellt und im DEP abgelegt. Nachdem in den
FESTLEGUNGEN DES BMF ZU DETAILFRAGEN 05.09.2016
unter 3.2 Erstellung der JWS-Signatur (Sicherheitseinrichtung ausgefallen)
eindeutig festgehalten wir wie dies zu erfolgen hat kann es doch rechtlich keinesfalls so sein dass
dies nur dann erfolgen darf wenn keine andere Reg-Kassa vorhanden ist bzw. die aktuelle Kassa
ja alles andere korrekt durchführen ( bis eben auf die Signatur ).
Somit ist es zwangsläufig so dass im DEP sowohl "korrekt" signrierte als auch "kompatibel" signierte
Daten aufweisen kann.
Nachdem rein rechnisch der Umsatzzähler und die lückenlose Belegfolge ja nicht von der Funktion der
SEE abhängig ist wären handschriftlichen Belege und deren Nachbonierung sinnlos und überflüssig.
2) Fällt die SE aus kann dies wohl nur auf einem technischen Problem der Routinen Base64, Base64-URL, AES256-Verschlüsselung,, SHA256 beruhen. In diesem Fall wäre die korrekte Abbildung eines Beleges im DEP generell nicht mehr möglich und somit wäre dies automatisch gleichzusetzen mit einem Ausfall der Registrierkasse als Ganzes. Nachdem es lt. Gesetzgeber in der Kassa keine Umgehung der Sicherheisteintischtung geben darf wäre auch eine weiter Bonierung auf dieser Kassa bzw. dem Kassenpörogramm am PC bos zur Behebung des Problems unzulässig. Anstelle in diesem Fall aber handschriftliche Belege auszustellen und insbesondere trotz prinzipiell ja funktionierende Kassa auf alle anderen Aufzeichnungen wie Statistiken, Kundenrabatte, Tagesabschlüße, Gutscheinverwalrungen etc. etc. etc. zu verzichten ist die grundlegende Installation eines Zweitsystem am PC die wohl einzig sinnvolle Lösung. Dieses System umgeht keine Sicherheitseinrichtung sondern übernimmt lediglich die "handschriftliche" Belegerstellung und speichert alle relevanten internen Daten für Statistiken etc. siehe zuvor ) Auf den Belegen für den Kunden wird deutlichst darauf huingewiesen dass die Erstellung ohne jegliche Sicherheitseinrichtung erfolgt ist,, auch der QR-CODE enthält den Hinweis in Reinschrift und auch ansonsten werden alle Daten mit einem Kennzeichen versehen. Es ist wohl nicht vorstellbar dass der Gesetzgeber die Erstellung von Belegen im Falle eines Kassenauisfalles ZWINGEND handschriftlich einfordern kann. Dies würde schon aus rein gleichstellungstechnischen Richtlinien gar nicht standhalten.
3) Fällt die Kassa bzw. der PC bzw. die Software als Ganzes aus stellt sich keine weitere Frage Die Erfassung der Belege wird auch da sinnvollerweise nicht handschriftlich sondern mit einem "Notfallsystem" erfolgen
Wie gesagt, alles bezieht sich auf eine reine Kassa Typ 3 ( PC-Kassa ) mit lokaler SE / SEE Hier wird es im Normalfall wohl nur zu temporären Ausfällen der SEE kommen. Das Szenario reicht von "Ich zieh mal die Karte raus und schau was da drauf ist" bis zum immer wieder mal auftretenden "Nebengeräuschen" von Kartenlesern und dergleichen. Der worst case würde jedenfalls ganz andere Probleme mit sich bringen als die hier aungeführten aber damit muß man auch im Handel schon seit langem leben bzw. hoffen es nicht zu erleben.
Ich darf dem Axel Kutschera kurz vorgreifen:
Ausfall der SEE - ich formuliere es als "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" im Klartext am Beleg sowie statt der Signatur, damit auch im maschinenlesbaren Code und im DEP - korrekt. Weiterarbeiten möglich, Fehlerbehebungsmaßnahmen einleiten, Sammelbeleg nach Wiederverfügbarkeit.
Nicht nur - es kann die Festplatte defekt oder voll sein, die Datenbank nicht verfügbar sein - was auch immer daran hindert, das DEP zu lesen oder zu schreiben. Kasse ist damit "tot". Damit gibt es aber auch keinen QR-Code mehr, mit dem sie auf etwas hinweisen können. Es gibt dafür auch keine Vorgabe.
Maßnahme: händische Belege+Zweitschrift oder wie oben von @AxelKutschera beschrieben elektronische Belege+Zweitbelege. Dazu auch ein Zitat "Wenn die Registrierkasse ausfällt und weiterhin über die Eingabestationen erfasst werden kann, so ist in der Registrierkasse eine Nacherfassung samt Signatur vorzunehmen" aus dem letzten Arbeitskreis Kassensoftware der WKO.
Ob sie ein Zweitsystem brauchen oder nicht wird nicht zuletzt stark branchen- und funktionsabhängig sein. Und wenn sie schon ein Zweitsystem haben können sie ja auch dort die Signaturerstellungseinheit wieder anstecken?
Sehr geehrter Herr Ing. Freitag,
ein weiteres mal Dank für die klare und präzise Aussage.
Punkt 1) ist damit zumindest für mich erledigt und so zu handhaben
Punkt 2/3) Das "Notfallsystem" ist auch nur dafür gedacht dass bei Totalausfall zumindest sehr rasch
über ein Restore der Stammdatensicherung die vorübergehende Belegerstellung ohne jedes weiterem eventuell noch zusätzlich auftretende Handicap mit der SE/SEE erfolgen kann.
Der QR-Code wird in diesem Fall "direkt" und ohne jegliche Verschlüsselungen etc. rein als einscanbare
Textmenge erstellt , so wie dies auch bisher seit etlichen Jahren bei uns Usus war. Die zusätzliche Ablage dieser Daten erfolgt auch wie bis dato in internen Protokollen und somit kann auch eine lückenlose Erfassung elektronisch nachgewiesen werden. Wie gesagt - lediglich der Notfall.
Das diese Vorgangsweise anstelle einer händischen Paragonschreiberei vom Gesetzgeber "verboten" ist
kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen denn "Zettelbeweise" würden sich ja weitaus leichter als maniuplatiives Instrument eignen wenn es jemand darauf anlegen sollte.
Jedenfalls nochmals Danke, zumindest für meine Wenigkeit sehe ich nun diese Thema als positiv abgeschlossen und somit der Gesamtablauf abgeruindet und einsatzbereit.
@Flanelli :
Zu 1.: Wie weiter oben geschrieben gilt das nur, wenn keine andere funktionierende RegK vorhanden (§ 17 Abs. 4 RKSV) Zu 2. + 3.: Korrekt. Wir schreiben in diesem Fall „Elektronisches Aufzeichnungssystem ausgefallen“ auf den Beleg.
Wir haben diese Szenarien in unserer kostenfreien Middleware abgebildet und in der Entwickler-Doku beschrieben. https://github.com/fiskaltrust/interface
Sehr geehrter Herr Kutschera,, auch Ihnen herzlichen Dank, es löst sich somit auch in Wohlgefallen auf..
Kann mir Bitte wer sagen wie es mit der Datumsreihenfolge beim Nachbonieren aussieht?
Signatureinheit Ausfall zb. am ersten in der Früh, Ich Boniere bis Mittag mit Signatr ausgefallen und fahr dann auf Montage, komme aber erst am zweiten in die Firma und möchte die Belege fürn ersten Nachbonieren. Am zweiten geht aber die Signatureinheit wieder. Wenn ich jetzt vorher den Sammelbeleg ausstelle weil die Signatur wieder ok ist ist das Datum der zweite und ich könnte ja dann nicht mehr für den ersten Nachbonieren. Für mich ist es nicht ersichtlich das der Sammelbeleg auch nacher erstellt werden darf.
Danke