BMF-RKSV-Technik / at-registrierkassen-mustercode

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BMF-APP: FAIL bei Rechnungen vor Scan des Startbelegs #428

Open daJedi opened 7 years ago

daJedi commented 7 years ago

um es kurz zu halten:

Ist das normal? (Habe hier im Forum zum Thema BMF-App leider nichts hilfreiches finden können, ggf. bitte um Link)

Besten Dank im Voraus!

daJedi commented 7 years ago

die Antwort findet sich im FON:

Der vorliegende Beleg ist zwar gesetzeskonform zustande gekommen, die Registrierkasse war aber zum Belegerstellungzeitpunkt im FinanzOnline „nur“ registriert. Bitte überprüfen Sie, ob in der Zwischenzeit die erforderliche Startbelegprüfung stattgefunden hat.

Alle neuen Belege funktionieren auch, ABER: Ist es für das Finanzamt ein Problem, wenn die Belege 2 bis 5 mit der BMF-App als Fehlerhaft angezeigt werden?

ErichFreitag commented 7 years ago

Für das Finanzamt wird es kein Problem sein, aber für den Kassenbetreiber.

MartinDomig commented 7 years ago

Dh. alle Belege, die von einer Kasse zwischen dem Startbeleg und dem Zeitpunkt der Prüfung dieses Startbeleges bei FON erstellt wurden, sind ungültig?

Dann habe ich 2 Fragen:

  1. Was mache ich mit Kassen, die Belege mit Signatur im OCR Format drucken? Die kann man derzeit gar nicht überprüfen.
  2. Warum lässt der Gesetzgeber dann in §6 (3) RKSV zwischen Inbetriebnahme und Registrierung bis zu einer Woche zeit, wenn dann sämtliche Belege aus diesem Zeitraum ungültig sein sollen?
daJedi commented 7 years ago

@ErichFreitag nur um Missverständnisse zu vermeiden: nach Scannen des Startbelegs werden alle Belege auch in der BMF App als gültig gekennzeichnet. Nur Belege 2 - 5 (die vor Scannen des Startbeleges gemacht wurden) zeigt die BMF App als fehlerhaft an, ABER das Prüftool gibt PASS

Habt ihr einen Fehler in der Implementierung oder ist das so gewollt? Laut §6 (3) RKSV sollte das anders sein, oder verstehen wir hier etwas falsch?

Flanelli commented 7 years ago

@MartinDomig Es erscheint aber doch logisch dass man, nachdem man als ersten Beleg ja zwingend einen Startbeleg erstellen muß, diesen auch z.B. via APP in FON prüfen wird weil ja MUSS. Erst wenn dieser Startbeleg als korrekt bestötigt wurde kann und soll man mit der nunmehr ordnungesmäß in Betrieb genommen Kassa den Verkauf starten und weiter Beleg erstellen. Ein Erstellen weiterer Belege ohne das Prüf-OK wäre streng betrachtet ja schon eine ausgefallene SE da die korrekte SE nioch nicht bestätigt wurde. Wie viel Zeit man zwischen der Registrierung der Kasse und dem PR+üfen des Starrbeleges verstreichen lassen darf ist m.E. nicht wirklich glasklar definiert. Zum einen steht geschrieben es sollte unmittelbar nach der Registrierung erfolgen, zum Anderen kann man auch lesen das es binnern einer Woche sein soll oder muß. Fest steht aber mit Sicherheit dass bei einer Registrierung ab dem 01.04.2017 jedenfalls binnen einer Woche die Starbelegprüfung erfolgen muss!!!!!!!!