Open goosefraba opened 7 years ago
Wie soll ich sagen - das darf schlicht nicht sein. Je nach Implementierung müssen sie auf den letzten DEP-Eintrag zugreifen können, um genau diese Themen der Sicherheitseinrichtung zu gewährleisten. Geht das nicht mehr ist die Kasse als defekt zu betrachten. Heißt - Kasse außer Betrieb nehmen und eine neue in Betrieb nehmen.
Bei einem Beleg alleine können diese Fehler auch nicht festgestellt werden. Der Monatsbeleg ist übrigens auch nicht zu prüfen, sondern der Jahresbeleg.
Bei der korrekten Belegverkettung handelt es sich um eine formelle Vorschrift aus der BAO. Wenn diese nicht gegeben ist, dann wird nach der BAO (zB Betriebsprüfung) und FinStrG (Strafverfahren) weiter vorgegangen (Ordnungsmäßigkeitsvermutung? Gesamtbeurteilung? Schätzung? Vorsatz? usw)
Das sind steuerrechtliche Fragen auf die ein Steuerberater Antworten hat bzw. wir spezialisiert sind ...
In #444 wird dieser Fall auch diskutiert
Hallo,
gesetzten Falles, ein Kassensystem in Produktion "desynchronisiert" sich aufgrund eines Softwarefehlers. Also zB "verliert" man irgendwo eine Erhöhung des Umsatzzählers oder ein DCP wird nicht erzeugt oder der Verkettungswert passt irgendwann nicht mehr.
Angenommen, ein Kunde prüft (lt. Gesetz) den Monatsabschluss (Nullbeleg) und kommt dann drauf, dass dieser ungültig ist. Was sieht das Gesetz hier vor, wie man hier weiter vorgeht? Also wie kommt man wieder zu einem gültigen Kassensystem?