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QR-Codes - Verschiedene Formate? #534

Open iwaass opened 7 years ago

iwaass commented 7 years ago

Hallo!

Ich hab am Wochenende einen Beleg erhalten, der mit der Kassensoftware eines sehr großen Herstellers erstellt wurde. Die Daten des QR-Codes weichen jedoch sehr stark vom Standard ab. Gibt es hier Ausnahmen? Oder müssen nur Startbelege und andere, welche an FON gesendet werden, den Standard erfüllen? Bin etwas verwirrt.

Hier der Inhalt des QR-Codes (letzter Teil demaskiert, um den Hersteller nicht identifizieren zu können).

Elektronisches Aufzeichnungssystem ausgefallen.50_0,00_0,00_0,00_I2fAd28=_5ce22e01_Y0qax08Szhw=_eTXeiqXVFfRvvufWCKw5SBzoKGQgf0mhpruaX9oTffMRKyUKgawp0xCtWLdgWRKWN6nBaM0BZyaW033xJY/teA===eme
https://plus.google.com/10195159473xxxxxxxxxx

Übrigens: der Bruttobetrag 10% ist 8,10€.

lebail commented 7 years ago

Ich würde sagen, in diesem Fall hat der große Hersteller eindeutig etwas falsch gemacht. Dieser Code sieht ziemlich kaputt aus.

Der Beginn ist wohl einfach mit dem Ausfallstext überschrieben worden, aber auch hinten sieht es seltsam aus (unsinnige Zeichen nach der BASE64-kodierten Signatur, und Link gehört da auch keiner hinein). Wobei aber interessant wäre, was unter diesem Link abrufbar ist.

Meine Vermutung: Man wollte eigentlich nur den Text "Elektronisches Aufzeichnungssystem ausgefallen." ausgeben und hat den String nicht korrekt terminiert (in der Programmiersprache C könnte man z.B. das abschließende Nullbyte vergessen haben). Der Rest ist dann mehr oder weniger zufällig im Speicher gestanden.

Wenn tatsächlich das Aufzeichnungssystem ausgefallen ist, wäre es aber wohl besser, überhaupt keinen QR-Code zu drucken. Denn das wäre gemäß RKSV ein Ausfall der Registrierkasse, und die eventuell trotzdem gedruckten Belege sind rechtlich als händisch ausgestellte Ersatzbelege zu sehen, deren Inhalte nacherfasst werden müssen (in diesem Fall vielleicht automatisiert).

Ausnahmen vom Codeformat gibt es keine, und alle Bar-Belege müssen die Vorgaben erfüllen.

Phoniexk commented 7 years ago

Wie schon @lebail gesagt hat, es gibt keine Ausnahmen oder abweichende Belege. Alle Belege haben das selbe Codeformat, es darf hier keine Unterschiede geben. Bei diesem großen Hersteller ist wohl massiv etwas schief gegangen, dieser maschinenlesbare Code entspricht definitiv nicht den Vorgaben und ist fehlerhaft.

iwaass commented 7 years ago

Danke für eure Antworten. Bin erleichtert, dachte schon ich hab was übersehen. Grüße und Happy RKSV!!! :)

Flanelli commented 7 years ago

Netter QR-Code einer Schuhkette mit deutschem Stammhaus am 01.04.2017 :-)

qr_deichmann

Verkäuferin meinte sie wisse gar icht warum plötzlich so ein komisches Ding am Bon steht....

iwaass commented 7 years ago
  1. April!!! :)