Open sgessner opened 7 years ago
Es gilt genau das, was Sie hier zitieren. Als Barzahlungen gelten auch Bankomat-/Kreditkarten-/sonstige elektronische Zahlungen.
Da es sich bei diesen also definitionsgemäß um Barzahlungen handelt, unterliegen sie der RKSV, welche ja für alle Barzahlungen gilt.
Hallo! und was ist mit Fremdwährungen? wir haben Kassen, wo neben Euro auch SFR akzeptiert wird. diese Summen werden getrennt beim Kassenabschluss ausgewiesen. Sind die aber auch zu signieren? bzw. dürfen wir die auf den Umsatzzähler draufaddieren?
Wenn Barumsatz dann signieren. Sprich müssen.
Mögliche Abhilfe: zum Tageskurs buchen und in Buchhaltung Währungsdifferenzen ausgleichen.
Danke! also der Umsatzzähler einfach eine Zahl wo alle Bewegungen addiert sind (damit wir (oder BMF) alles rückverfolgen können) aber mit Kassenstand hat wenig zu tun
So ist es.
Wie wird mit einem Geldtransit ein-/ausgang verfahren? Also bei einer Geldentnahme, die zur Bank gebracht wird oder umgedreht? Fließt das auch in den Umsatzzähler?
Freiwillig signiert ja. RKSV-Muss nein, da kein Barumsatz.
Welche Zahlungen fließen in den Umsatzzähler? Müssen Kreditkartenzahlungen signiert werden?
Laut diesem Papier: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=9a62fd5c-ff87-4d61-ab74-3186e3a4f874
Zuvor habe ich vergeblich in versucht in einem Dokument auch nur irgendeine Aussage zu elektronischen Zahlungen zu finden. Da immer nur die Rede von Barzahlungen ist, haben wir jegliche elektronische Zahlungen außen vor gelassen.
Was ist nun richtig ? Nur Barzahlungen oder auch elektronische Zahlungen mit einbeziehen?