Open espeitslo opened 7 years ago
Dieses Thema ist im Erlass geregelt:
4.5.7. Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege ab 1. April 2017 (§ 8 RKSV)
Prinzipiell ist der Monatsbeleg zum Monatsende und der Jahresbeleg zum Jahresende zu erstellen. Wenn die Betriebszeiten/Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, dann kann dies auch nach Mitternacht erfolgen. Genauere Details bitte im Erlass nachlesen, dort steht genau welche Möglichkeiten es gibt.
Vielen dank für die Antwort!
MfG
PeterM
Hallo,
eine Frage würde auf mich zugewiesen, in der Hotelgeschäfte wird der MwSt nach Geschäftstage und nicht Kalendertage abgerechnet. Muss man dann der Monatsbeleg (Jahresbeleg) bevor die erste Rechnung in Kalender oder Geschäfts Monat erstellen?
D.h. dass eine Transaktion die am ersten Kalendertag um 02h erstellt wird in den vorherigen Monat gebucht wird un nicht in den aktuellen Kalendermonat.
Wan muss dann ein Monatsbeleg (Jahresbeleg) erstellt werden?
Gibt es zufällig eine gesetzliche Richtlinie dafür?
Vielen dank im voraus
MfG