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Jahresbeleg - Belegprüfung testen #641

Closed Georg632 closed 6 years ago

Georg632 commented 6 years ago

Hallo,

wir wollten vor dem Jahreswechsel noch die Prüfung des Jahresbelegs testen. Leider liefert der Webservice immer einen Fehler, welcher nicht ganz schlüssig ist.

> Verification Id=VERIFICATION_FROM_CASHBOX Name=Prüfergebnis - Kasse State=FAIL Text=Im maschinenlesbaren Code des vorliegenden Belegs ist die Sicherheitseinrichtung als „ausgefallen“ ausgewiesen. Bitte vergessen Sie nicht, nach der Fehlerbehebung das Ende des Ausfalls über FinanzOnline zu melden. Sollte dies bereits erfolgt sein, sind keine weiteren Schritte zur Fehlerbehebung notwendig. JWS: eyJhbGciOiJFUzI1NiJ9.X1IxLUFUMV81XzczXzIwMTctMTItMTlUMjM6NTk6NTlfMCwwMF8wLDAwXzAsMDBfMCwwMF8wLDAwX0dyK01YSTEvaWc4PV8wRjBCQjIyOF9HNC9LWElJd1QzVT0.NgnKxQbHpdLlqhYC3bC9rqAotjXxSjR_6F80vBMFgMl6vqgUNIlNu1r_S6vjva1oN9RXoL-j4qdV1jrCrq93cg

Der Nullbon hat also eine gültige Signatur - warum kommt dann diese Fehlermeldung?

Liegts am Datum? Systemzeit nach vorne stellen funktioniert auch nicht => Prüfdatum ist in der Zukunft.

Wie testet ihr das?

AxelKutschera commented 6 years ago

Der Jahresbeleg kann nur geprüft werden, wenn eine "echte" Signatur erstellt wurde. Eine Ersatzsignatur (mit ausgefallener) SEE ist nicht prüfbar.

(Ich habe jetzt nur die Kasse State=FAIL gelesen und die JWS nicht angesehen.)

Georg632 commented 6 years ago

Der Jahresbeleg hat eine gültige Signatur. Laut BMF gibt es Probleme bei der Prüfung wenn man den Bon rückdatiert (Bsp.: man erstellt den Jahresbeleg beim ersten Bon im neuen Jahr, gibt ihm aber das Datum 31.12.2017)

ckvsoft commented 6 years ago

Hallo

Warum sollte man das tun? Der Bon hat das aktuelle Datum und Uhrzeit. In der Kasse gebe ich die Info das er für den 31.12 ist erstellt am 1.1....

lg Chris

Am 2017-12-21 06:56, schrieb Georg632:

Der Jahresbeleg hat eine gültige Signatur. Laut BMF gibt es Probleme bei der Prüfung wenn man den Bon rückdatiert (Bsp.: man erstellt den Jahresbeleg beim ersten Bon im neuen Jahr, gibt ihm aber das Datum 31.12.2017)

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AxelKutschera commented 6 years ago

Da man nicht erkennt, wann der Beleg tatsächlich erstellt worden ist, kann das rückwirkende Erstellen kein Problem sein. Außer, wenn man über gewisse Grenzen stößt. ZB, wenn die RegK zum Zeitpunkt der Belegerstellung nicht in Betrieb war. Dass bei der Prüfung gefragt wird, ob der Beleg im Jahr 2017 erstellt wurde, kann ich (noch) nicht beurteilen. Hoffentlich erwartet sich das BMF keinen Jahresbeleg vor dem 1.1.2018...

AlgoLinz commented 6 years ago

Hallo,

also, der im Jänner 2018 erstellter und mit 31.12.2017 datierter Beleg wäre OK - so verstehe ich das Kommentar von Herrn @AxelKutschera ?

Anmerkung: Derzeit erstelle ich den Jahresbeleg vor dem ersten Beleg im neuen Jahr aber mit dem Datum 31.12.2017.

mfg

AxelKutschera commented 6 years ago

Nicht vergessen. Der Jahresbeleg ist nicht zwischen zwei beliebigen Belgen, sondern ist ein Nullbeleg