BMF-RKSV-Technik / at-registrierkassen-mustercode

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Startbelegprüfung schlägt fehl wenn Anmeldung nicht am selben Tag #702

Open geraldsix opened 3 years ago

geraldsix commented 3 years ago

Wir haben bei einem unserer Kunden mehrere neue Kassen in Betrieb genommen. Bei allen Kassen, bei denen der Startbeleg am selben Tag erstellt wurde, an dem auch die Anmeldung der Kasse in FION erfolgt ist haben problemlos funktioniert. Bei 2 Kassen ist der Startbeleg erst am nächsten Tag nach der FION Anmeldung erfolgt und hier erhielten wir die Fehlermeldung: "Der vorliegende Beleg ist zwar gesetzeskonform zustande gekommen, die Registrierkasse war aber zum Belegerstellungzeitpunkt noch nicht mittels Startbelegprüfung in Betrieb genommen. Bitte überprüfen Sie, ob in der Zwischenzeit die erforderliche Startbelegprüfung stattgefunden hat. "

Wir konnten das Verhalten auch nachstellen - Kassa 78 gestern angemeldet - heute Morgen Startbeleg erstellt - selbes Ergebnis. Der Prüfbeleg selbst war ein 0er Beleg (_R1-AT1_78_78000000_2020-11-19T07:37:47_0,00_0,00_0,00_0,000,00........). Wir haben die Kassen dann abgemeldet und mit einer anderen ID wieder angemeldet und registriert und es hat alles funktioniert. Gibt es da eine neue Regel, dass der Startbeleg am Tag der Registrierung erstellt werden muss?

AxelKutschera commented 3 years ago

Wenn es ein korrekt erstellter Beleg ist, könnte eine Erklärung sein, dass nicht der Startbeleg sondern ein (nachfolgender) "normalen" Nullbeleg erstellt wurde und dann versucht wird, diesen zu prüfen? (Der Verkettungswert des "Sig-Voriger-Beleg" wurde nicht über die Kassen-ID gebildet, ist aber korrekt.)

Zur Frist gibt´s aus dem Erlass des BMF BMF-010102/0029-IV/2/2016 nur folgendes: "3.5.3.2. Prüfung Startbeleg Die Prüfung des Startbeleges hat binnen einer Woche nach der Registrierung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit und Registrierkasse über FON zu erfolgen. ..."

WienerroitherM commented 3 years ago

Das Erstellungsdatum des Startbelegs muss nicht dem Registrierungsdatum der Kasse entsprechen - daran hätte sich eigentlich nichts geändert. Nur wenn zum selben Unternehmen schon die gleiche KID registriert war (und zB kurz zuvor außer Betrieb genommen wurde) kann der Belegerstellungszeitpunkt eine Rolle spielen, da dann die Zuordnung zur Kasseregistrierung dadurch vorgenommen wird.

Die vorliegende Fehlermeldung bedeutet aber, dass der Beleg als normaler Nullbeleg erkannt wurde, und nicht als Startbeleg. Wenn es sich tatsächlich um den Startbeleg handelt, der hier geprüft wurde, kann dieser Fehler eigentlich nur zu Stande kommen, wenn darin der Verkettungswert nicht von der Kassenidentifikationsnummer abgeleitet ist.