Open Harveyhase68 opened 3 years ago
durch rksv bzw gesetzlich vorgesehen ist es zulässig dass auch mit abgelaufenem Zertifikate weiterhin gültig signiert werden darf.
Aha... also brauchen meine Kunden nächstes Jahr keine neue A-Trust RK Chip Karten?? Das wäre super...?!
Wenn sich nichts ändert, ist das korrekt. Lt. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390&FassungVom=2017-04-01 gilt: "Eine Verwendung des Zertifikates über das Ende seiner Gültigkeit hinaus ist zulässig, sofern der im Zertifikat vorhandene Signaturalgorithmus laut Z 2 der Anlage als sicher gilt."
Wenn es nicht mehr als sicher gilt, wird es - meines Wissens - von der A-sit widerrufen (https://www.a-sit.at/bestaetigung-evaluierung/qsee-bescheinigungen/downloads/)
Hallo,
vielen Dank für die lange Liste an gelösten Problemen und deren Hilfestellung über die Jahre.
Ich verwende die A-Trust RK Com Lösung und seit etwa April 2017 setzen wir die bei unseren Kunden ein. Mit FON Webservice.
Bisher hat es sehr gut funktioniert, jedoch habe ich ein klizekleines Problem mit einer abgelaufenen Karte von mir. Die habe ich schon Jänner 2016 registiert und daher ist diese bereits abgelaufen, jedoch ich bekomme keine Warnung, keine Fehler und kann die Bon's weiterhin signieren.
Im Zertifikat steht ganz deutlich: Dieses Zertifikat ist entweder abgelaufen oder noch nicht gültig.
Aber mein Com Objekt sagt immer 0, also ok, und der Beleg lässt sich signieren.
Was kann ich machen, was soll ich machen?