BMF-RKSV-Technik / at-registrierkassen-mustercode

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Bezahlarten #721

Closed ckvsoft closed 2 years ago

ckvsoft commented 2 years ago

Vielleicht eine Dumme Offtopic Frage, nur kann ich darüber nichts finden. Auf diversen Belegbeispielen steht es immer drauf und in den texten steht eben nicht das es Pflicht ist.

Muss die Bezahlart (BAR, BANKOMAT, KREDITKARTE) am Kassabon stehen oder nicht?

AxelKutschera commented 2 years ago

Muss die Bezahlart (BAR, BANKOMAT, KREDITKARTE) am Kassabon stehen oder nicht?

Gesetzlich ist es kein Belegmerkmal.

Hier habe ich eine Übersicht der Belegmerkmale nach UStG, BAO und RKSV: https://www.fiskaltrust.at/wp-content/uploads/2017/07/170703_ft-Belegmerkmale.pdf

ckvsoft commented 2 years ago

Danke, Alles klar LG Chris

aunterlu commented 2 years ago

Auch wenn es kein Belegmerkmal ist, in der Kasse selbst muß es meiner Meinung nach aufgrund der Kassenrichtlinie 2012 erfasst werden: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=c6caaf1e-a563-4172-b52c-3ff9f9c12983

ckvsoft commented 2 years ago

Dann bin ich wieder soweit wie Vorher ;-) Dann ist es wieder irgenwie Unklar. Es war eine Kundenanfrage ob man das nicht weg lassen kann.

AxelKutschera commented 2 years ago

Wenn der Zahlweg (elektronisch) erfasst wird, muss die Information aufbewahrt werden.

Es ist jedoch kein notwendiges Belegmerkmal.

Die Meinung des BMF aus der krl2012 ändert daran nichts.