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Beispiele zum E-Rezept von der Verordnung bis zur Abrechnung
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Wirkstoffverordnungen: ZusatzattributWirkstoffverordnung nur bei ARMIN? #10

Closed thomasvoigt closed 2 years ago

thomasvoigt commented 2 years ago

Hallo zusammen,

die Wirkstoffverordnungen hier (z.B. Wirkstoff-Verordnung V1) haben in den Abgabedaten das ZusatzattributWirkstoffverordnung gesetzt.

Im Konnektathon wurden meine Wirkstoffverordnungen mit gesetztem ZusatzattributWirkstoffverordnung vom ARZ Noventi abgelehnt mit der Begründung:

Das Zusatzattribut "Wirkstoffverordnung" soll nur dann gesetzt werden, wenn es sich um eine ARMIN-Wirkstoff-Verordnung handelt. Das ist ein spezieller Vertrag zwischen AOK-Plus und Apotheken in bestimmten Bundesländern.

Im Beispiel Wirkstoff-Verordnung V1 kommt der Patient aus Köln, die Apotheke aus Hessen, die Krankenkasse ist die TK. Das passt nicht zur ARMIN-Modellregion Sachsen-Thüringen und der AOK Plus...

Welche Verwendung des ZusatzattributWirkstoffverordnung ist korrekt?

Vielen Dank und beste Grüße, Thomas Voigt

bneidhold commented 2 years ago

ja es ist ein Bug in den Beispielen hier, ABER -> Das Problem dahinter bitte als JIRA Ticket bei der Gematik öffnen. Mein Beitrag: Im Simplifierprofil steht im Kleingedruckten (https://simplifier.net/packages/de.abda.erezeptabgabedatenbasis/1.1.0/files/427496): Definition -> Ausprägung: ja Die Anwendung des Zusatzattributes ist nur gestattet, wenn dies in ergänzenden Verträgen (z.B. nach §§ 129 Absatz 5, 63, 64a, 140a SGB V) zwischen Krankenkassen und Apotheken bzw. deren Verbänden entsprechend geregelt ist.

Daraus folgt für mich, dass dieses Attribut derzeit NIE gesetzt sein kann (also maximal für die Zukunft irgendwann mal relevant wird) und die Namensgebung des Attributes maximal unglücklich ist, weil Wirkstoffverordnung bei E-Rezept (im Gegensatz zu Papierrezepten) FirstClass strukturiert für alle verfügbar ist und nicht nur in Modellprojekten.

thomasvoigt commented 2 years ago

Vielen Dank für die Klarstellung! All das widerspricht dem erklärten Ziel, beim E-Rezept eine fehlerärmere Abrechnung zu ermöglichen. Ich habe meine Bedenken auch gegenüber der Gematik geäußert.

Beste Grüße, Thomas Voigt

ABDA-FHIR commented 2 years ago

Das Zuattribut 7 (Wirkstoffverordnung) wird in allen Beispielen entfert und damit die fehlerhafte Angabe in den Beispielen behoben. In der TA7 wird ein Hinweis zur Anwendung des Zusatzattributes ergänzt.

Inhaltliche Bewertung:

Viele Grüße Das ABDA/DAV FHIR-Team