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Aus MV 2020
Es sollte geregelt werden, dass redaktionelle Änderungen (Typos, etc.) an Anträgen und der Satzung ohne Mitgliederbeschluss vom Vorstand vorgenommen werden dürfen.
Nur weil wir redaktionell ändern dürfen müssen wir natürlich trotzdem dann die Änderung beim Amtsgericht melden etc.
Aus MV 2020