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Frage zu einigen Punkten: Sind manche Sachen so speziell, weil wir noch keine Geschäftsordnung haben?
Eine Vereinsversammlung kann eigentlich nur bei einer Konferenz stattfinden. Ansonsten wird man das Stimmrecht kaum ausüben können. Oder?
Was auch in eine Geschäftsordnung "ausgelagert" werden kann, das ist eine gute Frage, müssen wir diskutieren. Ich würde sagen, alles was ggf. strittig sein kann bzw. wir brauchen, damit der Verein operationsfähig ist (Beispiel: Antragsfristen), kann ruhig in die Satzung. Die Ordnungen lassen sich schneller ändern - das ist ein zweischneidiges Schwert.
Stimmrecht: Das könnte dann sein. Wenn natürliche Personen die angesprochenen Mitglieder sind, dann sollten Mitgliederversammlungen eher außerhalb der Arbeitszeit stattfinden (Samstag nach der Konferenz, Sonntag Abend vor der Konferenz). Wir können natürlich auch online-Abstimmungen schon jetzt in Betracht ziehen...
Stimmrecht bei Mitgliederversammlung: Man kann wohl in der Satzung schon die Moeglichkeit der virtuellen Teilnahme an einer Mitgliederversammlung zulassen. (Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-virtuell.htm, http://www.zdnet.de/41560162/vereinsrecht-mitgliederversammlungen-duerfen-auch-virtuell-stattfinden/?inf_by=5a044b86681db80a0f8b4678). Das waere fuer uns ja durchaus interessant.
Altersgrenze: http://www.iww.de/vb/archiv/praxiswissen-fuer-den-vorstand-minderjaehrige-im-verein-antworten-auf-alle-rechtlichen-fragen-f18159 Kurz: prinzipiell geht das, aber nur mit Einwilligung der Eltern, die je nach Alter unterschiedlich aussehen muss (unter 7 und 7-18). Auf der Seite stehen auch noch ein paar Tipps fuer den Fall, dass man Minderjaehrige zulassen will.
Meine persoenliche Einstellung dazu: 7-18 sollte man wenn moeglich mit erlauben, das ist eine wichtige Zielgruppe. Unter 7 sehe ich nicht als wichtig an, aber wenn es keinen grossen Mehraufwand macht, haette ich auch nichts dagegen.
Mitgliedern kann Einsicht in die Protokolle gewährt werden.
Das sollte wohl heissen "muss" statt "darf", oder?
@knarrff Habe versucht deine Hinweise umzusetzen.
@sdruskat Die Versammlungsordnunge ist raus, jetzt Geschäftsordnung.
IMHO sollte eine Beitragsordnung als einizige Ordnunge neben der Geschäftsordnung ruhig beibehalten werden.
Frage: