Closed schiersner closed 5 years ago
Vielen Dank für den Beitrag. Die angeregte Änderung wurde als CR2018/53 behandelt und in der DCAT-AP.de Version 1.0.2 umgesetzt. (Quelle: [https://github.com/GovDataOfficial/DCAT-AP.de/blob/master/CR-Dokumentation_1.0.2.xlsx]).
Bezug: DCAT-AP.de Konventionenhandbuch 1.0.1, "1.1.3 Sprachangabe bei mehrsprachigen Angaben, Konv 3"
Bedarf: Im Land Brandenburg hat die Bewahrung und Förderung der Sprache der Sorben und Wenden Verfassungsrang [1]. Für Sorbisch/Wendisch gibt es jedoch keine Alpha-2 Notation mit zwei Buchstaben, sondern nur eine Alpha-3 Notation ("dsb" bzw. "hsb") gemäß ISO 639.2 wie sie von der Library of Congress gepflegt wird [2]. Die im Konventionenhandbuch geforderte Verwendung der Sprachcodes gemäß BCP47 [3] schließt Alpha-3 Notation ausdrücklich mit ein. Einschränkung: RFC 3066 Abschnit 2.3 schreibt vor, dass auf Alpha-3 verzichtet werden soll, wenn es zur gewählten Sprache eine Alpha-2 Kodierung gibt.
Lösungsvorschlag: Ergänzung der Konvention 3 um den Satz: "Bei Sprachen für die es keine Alpha-2 Notierung gibt, ist eine Alpha-3 Notierung zulässig."
[1] Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 25, Abs. 3 und 4 https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#25 [2] https://www.loc.gov/standards/iso639-2/php/code_list.php [3] https://tools.ietf.org/html/bcp47