Ist es sinnvoll, sich unter den Voraussetzungen eines nicht funktionsfähigen Programmes (Protokolle, etc. vorhanden) zur Prüfung am Mittwoch anzumelden, oder wird das quasi schon als Ausschlusskriterium gewertet?
bei der mündlichen Prüfung soll die Kompetenz überprüft werden.
es ist durchaus möglich, dass die Kompetenz vorhanden ist, aber bei der Umsetzung der Aufgabe Flüchtigkeitsfehler deren Lauffähigkeit zunichte machen.
dann muss aber eine gute Konzeption auf andere Art und Weise nachweisbar sein, da der Nachweis durch ein lauffähiges Programm nicht erbracht werden konnte.
treffen diese genannten Punkte zu, ist es möglich, während der Prüfung die Ursachen der mangelnden Lauffähigkeit und das Konzept zu diskutieren und vielleicht noch Praktikum und Prüfung zu bestehen. Die Chancen stehen wahrscheinlich nicht allzu gut.
nur eine der beiden Teilprüfungen zu bestehen ist problematisch, Insbesondere die Wiederholung allein der mündlichen Prüfung ist sinnlos, da sich die Prüfung auf die aktuelle Abschlussarbeit bezieht. Folglich muss diese in jedem Fall ebenso erneut bearbeitet werden. Wenn die mündliche Prüfung bestanden wurde, aber das Praktikum nicht ist es denkbar, nur die Abschlussarbeit zu wiederholen. Wie oben angemerkt halte ich das aber für unwahrscheinlich.
eine ähnliche Problematik ergibt sich auch im umgekehrten Fall, wenn also ein lauffähiges Programm gezeigt wird, aber keine sinnvolle Konzeption dazu vorliegt.
grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die Studis nicht nur den Kurs irgendwie zu bestehen versuchen, sondern sich tatsächlich die erforderlichen Kompetenzen aneignen. Wenn dies geschieht, sollte die Diskussion um die Prüfungen obsolet sein.
Ist es sinnvoll, sich unter den Voraussetzungen eines nicht funktionsfähigen Programmes (Protokolle, etc. vorhanden) zur Prüfung am Mittwoch anzumelden, oder wird das quasi schon als Ausschlusskriterium gewertet?