Closed CatoTH closed 10 years ago
Danke für den Vorschlag! In der Praxis hat noch kein einziges System das mir bekannt ist überhaupt eine Lizenzangabe - und zwar für den gesamten Datenbestand.
Dein Vorschlag bedingt, dass die schreibenden Nutzer der RISe auf Ebene der einzelnen Drucksache Entscheidungen über die Lizenzbedingungen treffen. Davon sind wir nach meiner Einschätzung noch sehr weit entfernt, auch wenn das möglicherweise beim einen oder anderen Fall helfen würde.
Wir sollten uns fragen:
Ich spreche mich auch hier dafür aus, es einfach zu halten und würde für eine Info auf Root-Ebene plädieren. Sprich: Der Betreiber des RIS kann eine Lizenzinformation für den gesamten Content vergeben. (Und in diesem Fall wären URLs meines Erachtens deutlich nützlicher als Kürzel wie "CC-BY".)
Durchsachen bestehen laut Spezifikationsentwurf aus einem Haupt-Dokument und möglicherweise auch Anlagedokumenten.
Globale Lizenz-Ausagen sind meiner Meinung nicht brauchbar. Denn es reicht ja eine einzige Anlage zu irgend einer Drucksache, an denen Dritte Urheberrechte haben um eine solche globale Aussage widersprüchlich zu machen.
Was ist denn der Normalfall? Gibt es z.B. bzgl. Tagesordnungen, Sitzungs-Protokollen oder Beschlussvorlagen irgendwelche Einschränkungen, was die Verwendung durch Dritte betrifft? Ich bezweifele dies.
In solch einem Normalfall sollte keine explizite Angabe zwingend gefordert werden (weil das für unzählige bereits eingepflegte Dokumente praktisch nicht mehr nachträglich ermittelbar ist). Man kann aber optional vorsehen, dass für Dokumente explizit Einschränkungen vorgenommen werden können bzw. Erlaubnisse erteilt werden.
In München ist geplant, zunächst pauschal einzelne Dokumenttypen unter der CC-BY-ND zu lizenzieren, hauptsächlich diejenigen Dokumente, die von der Stadtverwaltung (und nicht von den StadträtInnen) erstellt wurden, beginnend mit der aktuellen Wahlperiode. In Zukunft sollen dann auch einzelne Dokumente (z.B. Stadtratsanträge, falls die jeweiligen Stadträte zustimmen) entsprechend markiert werden können.
Wobei eine Root-Level-Kennzeichnung wohl insofern reichen würde, als die Dokumente, die nicht entsprechend lizenziert sind, ohnehin nicht über die API zugänglich gemacht werden können, zumindest nicht im Volltext. Eine Pro-Dokument-Lizenzkennzeichnung würde halt ermöglichen, dass einzelne Dokumente liberaler lizenziert sein könnten als diese "Baseline".
Zumindest die Angabe über die kommerzielle Verwendung (z.B. dass es in einer kostenpflichtigen App im Appstore angezeigt werden kann) könnte auch funktionale Auswirkungen für API-Nutzer haben, insofern wäre es schon praktisch, zumindest beim häufigsten Fall (also der CC) eine gewisse Maschinenlesbarkeit zu haben.
Das ist alles ein wenig kompliziert gedacht. Der RIS-Betreiber (z.B. die Stadt München) wird doch für sämtliche Metadaten (also nicht die Dokumente selbst), die über die API ausgegeben werden (also praktisch für die Datenbank als ganzes) eine Lizenz vergeben können, ohne jeden Stadtrat um Erlaubnis fragen zu müssen, oder? Ich jedenfalls sehe die Notwendigkeit, eine einheitliche Lizenz dafür zu hinterlegen. Alles andere halte ich aus Sicht eines Datennutzers für ziemlich unzumutbar.
Bei den Dokumenten (Dateien) jeweils individuelle Lizenzangaben zu vergeben, ist ebenfalls aus Nutzer-Sicht alles andere als angenehm. Die Prämisse, unter der ich jedenfalls dieses Projekt hier betreibe, ist die, dass der RIS-Betreiber sich für die Veröffentlichung der Inhalte im Sinne von Open Data (=Maschinenlesbar UND offene Lizenz) entschließt. Ein Lizenzwirrwarr in den Standard hinein zu designen halte ich für den falschen Ansatz.
@marians Mein Kommentar bezog sich nur auf die Dokumente. Den Ansatz im Standard nur offene Lizenzen zu berücksichtigen finde ich prinzipiell gut.
Ich fürchte aber, dass das möglicherweise nicht geht. Ein Mitglied eines Gremiums wird zwar kaum verhindern können, dass ein von ihm eingereichter Antrag zu einem öffentlichen TOP mitsamt Anlagen über das RIS öffentlich zugänglich gemacht wird. Eine andere Frage ist aber, ob der RIS-Betreiber diesem Mitglied gegenüber durchsetzen kann, dass all diese Anlagen unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Ein Ergebnis kann dann leider sein, dass ein Dokument unter einer nicht offenen Lizenz veröffentlicht werden muss.
Je nachdem wie das weiter verfolgt wird sind eventuell diese Ausführungen zu "dc:license" etc. relevant: http://linkeddatabook.com/editions/1.0/#htoc48
Mir widerstrebt es, einen Lizenz-Wirrwarr in den Standard hineinzudesignen. Wenn man so etwas erst mal anbietet, wird es am Ende auch genutzt. Und das wäre gegen das Prinzip von Open Data. Wer OParl nutzt, macht damit Open Data.
Gibt es hier jemanden, der nicht damit leben kann, wenn es für Dokumente (=Dateien) keine individuelle Lizenzvergabe gäbe? Sprich: Für alle (über die RIS-API ladbaren) Dateien würde eine einheitliche Lizenz vorausgesetzt.
Wir müssen dies bis Ende der Woche (17. Mai) klären, um unseren Zeitplan einhalten zu können.
Wir überpüfen in Moers vor dem Hintergrund des OpenRuhr:RIS:Moers-Angebotes sämtliche kritischen Dateien und lassen uns - damit wir ab dem 1.7.13 eingestellte Dokumente als Open Data erklären können, in Zukunft von externen Datei-Lieferanten eine kleine schriftliche Vereinbarung zur Veröffentlichung im RIS unterschreiben. Diese Vereinbarung enthält auch einen Hinweis auf die Freigabe des RIS für unser Open Data-Portal und die verwendete CC BY-Lizenz.
Jetzt könnte es den Fall geben, dass wird die Freigabe zwar für das Bürgerinformationssystem (der öffentlich zugängliche Teil des RIS) erhalten, nicht jedoch für Open Data - aus welchen Gründen auch immer.
Fatal wäre es ja, wenn wir eine Datei für das Bürgerinformationssystem sperren müssten und damit weniger Infos an Bürgerinnen und Bürger geben könnten, nur weil wir die Open Data-Freigabe nicht haben.
Wünschenswert wäre daher die Erweiterung des Freigabedialoges für Dateien und die Berücksichtigung bei OParl.
Ich glaube, wir kommen angesichts der Anforderungen aus der Praxis nicht umhin, die Lizenzangabe auf Ebene der einzelnen Drucksache zuzuordnen.
Allerdings möchte ich die Frage in die Runde stellen, ob hier nicht grundsätzlich zwei Dinge unterschieden werden sollten:
Wenn ich es richtig verstehe, gibt es zu (2) keinerlei urheberrechtliche Bedenken. Diese Daten sollte jede Körperschaft unter eine einheitliche Lizenz ihrer Wahl stellen dürfen. Richtig?
Ich schlage daher vor, grundsätzlich eine einheitliche Lizenz für alle Metadaten zu vergeben. Die Information dazu wird Teil der Beschreibung des Systems oder der Körperschaft (das wäre zu entscheiden). Darüber hinaus kann (optional) mit jeder Drucksache eine individuelle Lizenzangabe mitgeliefert werden. Diese wirkt sich automatisch auf die Dokumente, die zu einer Drucksache gehören, aus.
Eine Variante könnte sein, dass grundsätzlich an jeder Drucksache explizit die Lizenz angegeben werden MUSS, auch wenn diese identisch mit der Körperschafts- oder systemweiten Metadaten-Lizenz ist. Hierdurch würde API-Nutzern noch klarer, dass sich dies von Objekt zu Objekt unterscheiden kann.
Ich bitte um Rückmeldung zu diesen Vorschlägen, speziell zu den Fragen:
Ich halte die vorgeschlagene Aufteilung in Metadaten und Inhalte für sinnvoll.
Inwieweit indirekte Informationen zu den Lizenzen sinnvoll sind ist mir spontan nicht klar. Insbesondere ist mir nicht klar, ob/wie das zu Linked Data Prinzipien passt. Mit expliziten Angaben pro Drucksache wären wir eher auf der sicheren Seite.
Für Metadaten wird eher der Schutz von Datenbanken in Frage kommen (wenn überhaupt!) während Drucksachen eher dem normalen Urheberrecht unterfallen dürften. Das spricht für unterschiedliche Lizenzen.
Siehe auch #59
Nach unserer Erfahrung in Moers würde ich sagen, dass man durchaus dieselbe Lizenz sowohl für Metadaten als auch die Inhalte vorgeben kann - eine Trennung muss nicht sein. In der Praxis wird der geringere Teil der Dokumente rechtlich problematisch sein. Mit Blick auf den Aufwand insbesondere der Vorlagenersteller sehe ich es kritisch, wenn jede einzelne Datei aktiv mit einer Lizenzangabe versehen werden muss. Das wird die Mitarbeitenden nur nerven. Wenn einmal das Bewusstsein für urheberrechtliche Probleme geschaffen wurde, reicht die gezielte Änderung der Lizenz für die entsprechende Datei vollkommen aus. Hilfreich wäre auf Software-Seite vielleicht allein ein Hinweis bei der Freigabe der Vorlage (incl. Anlagen) im Workflow, dass die Dokumente alle unter einer freien Lizenz stehen und man dies - bei Bedarf - noch korrigieren kann.
Zum Thema "Maschinenlesbare Lizenzinformationen": Das wohl eindeutigste, was wir hier fordern können, ist die Verwendung von URLs (siehe dazu #59).
Kontrollierte Vokabulare mit Strings wie "CC-BY-SA" sind sehr abstimmungs- und pflegeintensiv und daher aus meiner Sicht für OParl aktuell nicht geeignet.
Offen bleibt der Punkt, an welchen Objekten Lizenzinformationen vergeben werden können.
Workshop 22.01.2014 Bielefeld Gruppe B Vorschlag -Lizenzinformationen sollten allgemeingültig auf der Systemebene erklärt werden -wenn einzelnes Dokument / Datei unter anderer Lizenz steht wird diese ausgegegeben -Form der Lizenz: maschinenlesbar per URL-Angabe -Gültigkeitsdatum ab wann Lizenzinformation global gilt -Vor Gültigkeitsdatum sollte alles auf unbekannte Lizenz gesetzt werden
In oparl:Document ist jetzt license ergänzt.
Gültigkeitsdatum in oparl:Body ergänzt, da eine Angabe in oparl:System (für mehrere Körperschaften) nicht sinnvoll ist. Jede Körperschaft muss für sich üebr die Lizenz entscheiden.
Damit dieses Issue anscheinend vollständig abgearbeitet. Deshalb geschlossen.
Sofern der Standard nicht schon vorschreibt, unter welchen Lizenzen die Daten veröffentlicht sein müssen, wäre es vielleicht sinnvoll, gerade bei den Drucksachen die Möglichkeit vorzusehen, Angaben über die Lizenz des Dokuments mitzuliefern. Also insb. ob eine kommerzielle Weiterverwendung oder eine Veränderung der Daten zulässig ist.
Also z.B. ein ENUM-Feld mit den Möglichkeiten "CC-BY", "CC-BY-SA", "CC-ND", ..., "other", oder aber ein freies Textfeld mit ein paar Konventionen zur Benennung von Standardlizenzen wie den CC-Lizenzen.