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In der Telefonkonferenz am 02.09.2014 hat der AKS sich gegen ein Festschreiben der Bedenkzeit von Schnellschach- und Blitzschachstichkämpfen ausgesprochen. Die genannten Bedenkzeiten werden jedoch den DVM-Schiedsrichtern empfohlen.
Die Ausführungsbestimmung zu 5.2 legt fest, dass es bei Mannschaftskämpfen zu Schnellschach- und Blitzschachstichkämpfen kommen kann. Es ist anzustreben, die Bedenkzeiten festzuschreiben. Um die Anwendung von FIDE-Anhang G (Endspurtphase) im Schnellschach zu vermeiden, sollte eine Bedenkzeit mit Inkrement festgelegt werden.
Vorschlag: