Schachjugend / Spielordnung

Spielordnung der Deutschen Schachjugend
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AKS 20140109: AB 5.6 Rechte des Mannschaftsfuehrers #2

Closed fnogatz closed 10 years ago

fnogatz commented 10 years ago

Das Recht des Mannschaftsführers, im Namen seiner Mannschaft gegen Entscheidungen des Turnierleiters Protest einzulegen, ist keines, das ihm durch die Spielordnung, sondern bereits durch die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) gewährt wird. Es ist dort explizit geregelt:

§ 5 Protestbefugnis (Rechts- und Verfahrensordnung der DSJ) Protest darf nur der von einer Entscheidung oder Maßnahme nachteilig betroffene Spieler oder der für ihn zuständige offizielle Begleiter einlegen. Bei Mannschaftswettbewerben hat außerdem der betreffende Mannschaftsführer das Recht, Protest einzulegen.

Satz 3 wird daher gestrichen.

fnogatz commented 10 years ago

Einstimmig beschlossen vom AKS am 11.01.2014.