Die Formulierung „Deutsche Mannschaftsmeisterschaft“ lässt die Interpretation zu, dass dies einzig für die Deutschen Meisterschaften für Vereinsmannschaften (DVM) gelte. Da die Regelung jedoch unter JSpO 5 („Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere“) statt JSpO 9 („Allgemeine Bestimmungen zu den Deutschen Meisterschaften für Vereinsmannschaften“) geführt wird, beseitigt die neue Fassung derartige Zweifel. In der Praxis wird die AB zu 5.7 (2) auch bei der Deutschen Ländermeisterschaft angewandt.
Die Formulierung „Deutsche Mannschaftsmeisterschaft“ lässt die Interpretation zu, dass dies einzig für die Deutschen Meisterschaften für Vereinsmannschaften (DVM) gelte. Da die Regelung jedoch unter JSpO 5 („Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere“) statt JSpO 9 („Allgemeine Bestimmungen zu den Deutschen Meisterschaften für Vereinsmannschaften“) geführt wird, beseitigt die neue Fassung derartige Zweifel. In der Praxis wird die AB zu 5.7 (2) auch bei der Deutschen Ländermeisterschaft angewandt.