Schachjugend / Spielordnung

Spielordnung der Deutschen Schachjugend
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AB 5.7: Abweichende Kadergröße bei Mannschaftsturnieren durch Festlegung in der Ausschreibung #33

Closed fnogatz closed 7 years ago

fnogatz commented 8 years ago

Im oben genannten Auszug wird auf das Meldeprozedere im Vorfeld von Mannschaftsmeisterschaften eingegangen. Die genannte Ausführungsbestimmung gilt für all unsere Mannschaftsmeisterschaften – Schulschach-, Länder- und Vereinsmeisterschaften. Diese weisen unterschiedliche Mannschaftsgrößen auf: Bei den DVM reisen Mannschaften mit bis zu fünf Jugendlichen (davon ein/e Ersatzspieler/in), bei der DLM mit bis zu zehn Jugendlichen (davon zwei Ersatzspieler/innen). Diese sehr unterschiedliche Mannschaftsgröße spiegelt sich derzeit nicht in der Größe der im Vorfeld zu meldenden Mannschaftskader wider. Die feste Kadergröße von 15 ließe bei der Meldung zur DLM nur fünf Reservemeldungen zu. Der frühe Meldetermin von i.d.R. vier Wochen im Voraus erlaubt jedoch keine solch verbindliche Planungssicherheit. So wurden bereits in den Ausschreibungen zur DLM 2015 und 2016 Abweichungen in der Kadergröße festgelegt.

fnogatz commented 7 years ago

Beschlossen vom AKS am 14.01.2017. Die Genehmigung durch den Vorstand steht noch aus und wurde noch nicht veranlasst.

fnogatz commented 7 years ago

Antragsbegründung:

Für die Mannschaftsturniere DVM und DLM muss im Vorfeld, etwa acht Wochen vor der Meisterschaft, je Mannschaft ein Kader mit Jugendlichen benannt werden, die möglicherweise an dem Turnier teilnehmen werden. Diese Vorabmeldung ist bislang notwendig, damit im Vorfeld die Spielberechtigungen der Jugendlichen geprüft werden kann. Diese Kaderlisten werden im Vorfeld der Meisterschaften auch veröffentlicht, sodass andere Mannschaften die gewährten Spielberechtigungen einsehen und sich auf einzelne Jugendliche vorbereiten können. Die Kadergröße scheint für Vierermannschaften, wie sie in allen DVM-Altersklassen außer U20 üblich sind, angemessen. Bereits die DVM U20 wird jedoch mit Sechsermannschaften mit ggf. Ersatzgestellung ausgetragen. In der DLM kommen am Ende sogar bis zu zehn der zuvor gemeldeten Jugendlichen zum Einsatz. Der gemeldete Kader sollte hier besser 25 Jugendliche umfassen. Mit der vorstehenden Änderung der Ausführungsbestimmung zu JSpO 5.7 wird eine solche abweichende Kadergröße per Ausschreibung gestattet.

fnogatz commented 7 years ago

Der Vorstand hat der Änderung am 17.02.2017 zugestimmt.