Schachjugend / Spielordnung

Spielordnung der Deutschen Schachjugend
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AB 8.4, Absatz 3: Berechnung der DVM-Kontingente unter Berücksichtigung der vier ältesten Jahrgänge je AK #35

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fnogatz commented 7 years ago

AB zu 8.4, Absatz 3 (geltende Fassung) Die nach Meldezahlen zu vergebenden Plätze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer auf die Regionalgruppen verteilt. Dabei werden die ZPS-Zahlen der jeweiligen Altersklasse vom Januar des Jahres, in dem die Meisterschaft stattfindet, herangezogen. AB zu 8.4, Absatz 3 (neue Fassung) Die nach Meldezahlen zu vergebenden Plätze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer auf die Regionalgruppen verteilt. Dabei wird je Regionalgruppe die Summe der Mitgliedszahlen der vier ältesten Jahrgänge, die an der jeweiligen Altersklasse teilnehmen können, herangezogen. Grundlage bilden die Mitgliedszahlen vom Januar des Jahres, in dem die Meisterschaft stattfindet.

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Die Kontingente zu den Deutschen Vereinsmeisterschaften berechnen sich je zur Hälfte aus den Vorjahresergebnissen und den Mitgliedszahlen der Regionalgruppen. Gemäß JSpO 1.2 und 1.3 werden so bspw. für die DVM U20 alle Jugendlichen herangezogen, die im laufenden Kalenderjahr 20 Jahre alt oder jünger sind. Zehnjährige werden hierbei genauso gewichtet wie Jugendliche des ältesten Jahrgangs, obgleich erstere äußerst selten selbst in den Mannschaftsaufstellungen der DVM U20 Beachtung finden.

Ausgehend von dieser Feststellung hatte die Schachjugend NRW bereits zur Jugendversammlung 2016 einen Antrag gestellt, dass zur Kontingentberechnung der DVM nur solche Jugendlichen zu berücksichtigen seien, die in keiner jüngeren Altersklasse spielberechtigt wären. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung wurde der Antrag seinerzeit in Absprache mit dem AKS zurückgezogen, da dieser die Auswirkungen genauer untersuchen und eine passende Formulierung finden wollte.

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Das vorstehende Diagramm verdeutlicht die Alterszusammensetzung in den Meisterschaften, die nicht als offene Turniere ausgetragen werden, wie es bei der DVM U20w und DVM U10 der Fall ist. Dabei wird unterschieden nach ältestem Jahrgang (Differenz zum Maximalalter ist 0, blau), zweitältestem Jahrgang (Differenz 1, rot), drittältestem (Differenz 2, gelb), usw. Das gestapelte Balkendiagramm verdeutlicht hierbei den prozentualen Anteil eines Jahrgangs am Gesamtteilnehmerfeld. Wir betrachten die zurückliegenden vier Jahre. Die DVM U14w, die über keine nächstjüngere Altersklasse verfügt, ist ausschließlich zu Vergleichszwecken aufgeführt.

Dem Diagramm sind folgende Erkenntnisse zu entnehmen:

Der AKS kann der Argumentation folgen, dass eine überproportionale U10-Mitgliedszahl sich daher auf die Berechnung der DVM-Kontingente aller Altersklassen auswirkt, wenngleich diese Jugendlichen selbst quasi nie an diesen Turnieren oder ihrer Qualifikationen teilnehmen werden. Aufgrund der Beitragsfreiheit von U10-Jugendlichen im DSB sind die Mitgliedszahlen jedoch sehr unterschiedlich zwischen den Landesverbänden; verschiedentlich ist ein deutlicher Knick in der Mitgliederentwicklung am Übergang von U10 zu U12 zu erkennen.

Damit die Kontingente zukünftig stärker die Jugendlichen abbilden, die auch an den Meisterschaften teilnehmen, soll in der Berechnung auf die vier ältesten statt bislang allen Jahrgängen abgezielt werden. Für die DVM U12, U14 und U16 spiegelt diese Verteilung fast genau die Jugendlichen beim bundesweiten Turnier wider.

Im Sinne einer einheitlichen Regelung soll für die DVM U20 genauso verfahren werden, auch wenn hier mit vier Jahrgängen nur durchschnittlich etwa 70 Prozent der Teilnehmenden abgebildet werden. Da es an den Altersklassengrenzen U16/U18 bzw. U18/U20 keine besonderen Randbedingungen gibt (wie zuvor beim Übergang U10 zu U12 skizziert), kann angenommen werden, dass sich die anderen Mitgliedszahlen auf die Landesverbände ähnlich proportional verteilen wie die vier ältesten Jahrgänge, sodass keine Ungleichbehandlung zu erwarten ist.

Auch die Kontingente der DEM U14w, U16, U16w, U18 und U18w berechnen sich aus den Mitgliedszahlen: Hier erhalten die zwei größten Landesverbände je Altersklasse (bislang stets Bayen und Nordrhein-Westfalen) einen zweiten Startplatz. Auch hier macht das Abstellen auf die Jahrgänge, die am Ende auch wirklich die DEM dieser Altersklasse mitspielen, Sinn. Da der Unterschied zum jeweils drittgrößten Verband derzeit jedoch stets zu groß ist – ganz gleich, bei welcher Berechnungsform – wird hier derzeit keine Änderung angestrebt, sondern die Entwicklung weiter beobachtet.

fnogatz commented 7 years ago

Beschlossen vom AKS am 14.01.2017. Die Genehmigung durch den Vorstand steht noch aus und wurde noch nicht veranlasst.

fnogatz commented 7 years ago

Die Mitgliederzahlen aus der Berechnung basieren bislang jährlich auf den Mitgliederzahlen vom 01.01., wie sie auch stets in der Broschüre zur Jugendversammlung abgedruckt werden (Beispiel für 2017). Damit die U12-Kontingente transparent berechnet werden können, müssen zukünftig auch die U8-Mitgliederzahlen ausgewiesen werden.