Schachjugend / Spielordnung

Spielordnung der Deutschen Schachjugend
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AB 8.2: Empfehlung zur Gestaltung der Regionalgruppenturniere zur DVM #54

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JSpO 8.2 (geltende Fassung, unverändert) Zur Ermittlung der teilnehmenden Mannschaften werden folgende Regionalgruppen gebildet:

  • Nord: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein;
  • West: Nordrhein-Westfalen;
  • Mitte: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland;
  • Süd-Ost: Bayern, Sachsen;
  • Süd: Baden, Württemberg.

Die jeweiligen Landesverbände organisieren den zur Ermittlung der Qualifikanten notwendigen Spielbetrieb in eigener Verantwortung.

AB zu 8.2 (neu einzufügen) Sollte eine Regionalgruppe zur Ermittlung der Qualifikanten einer Altersklasse eine Regionalgruppenmeisterschaft ausspielen, so soll diese Meisterschaft mindestens sechs Plätze bieten.

Begründung

Zur Bestimmung der Qualifikanten zur DVM sind die Landesverbände in fünf Regionalgruppen unterteilt. Diese organisieren den notwendigen Spielbetrieb in eigener Verantwortung.

Aufgrund der unterschiedlichen Größe und Mitgliederzahlen der Landesverbände sind diese Regionalgruppen sehr unterschiedlich charakterisiert: Auf der einen Seite bildet das mitgliederstarke Nordrhein-Westfalen eine eigene Regionalgruppe, auf der anderen Seite umfasst die Regionalgruppe Nord ganze acht Verbände. Da den Regionalgruppen in den verschiedenen DVM-Altersklassen in der Regel stets zwei bis fünf Plätze zustehen, stellt sich mancherorts die Frage, wie eine Hand voll Plätze gerecht auf wenige Landesverbände zu verteilen sind, während es anderenorts gilt, wenige Plätze unter vielen Landesverbänden auszuspielen. Im Detail sind die Qualifikationswege zur DVM derzeit wie folgt:

Der DSJ-Vorstand hält daran fest, dass die Ausgestaltung der Regionalgruppenmeisterschaften den beteiligten Landesverbänden obliegt. Ausgehend von der obigen Übersicht hat sich jedoch herausgestellt, dass sich ein Turnier mit bestenfalls mindestens doppelt so vielen Mannschaften wie Qualifikationsplätzen als sportlich attraktiv darstellt. In jedem Fall soll aber mindestens sechs Mannschaften die Teilnahme ermöglicht werden, um eine sportlich aussagekräftige Meisterschaft, Chancengleichheit und eine große Attraktivität des Qualifikationsturniers sicherzustellen. Dies soll nun auch als Empfehlung in die Ausführungsbestimmungen aufgenommen werden.

Derzeit weicht einzig die Regionalgruppe Mitte in manchen Jahren von der neuen Empfehlung ab, indem sie ein Qualifikationsturnier um die zumeist drei Qualifikationsplätze ausspielt, zu dem jeder der vier Landesverbände eine Mannschaft schickt. Dieses sportlich wenig attraktive Turnier, das einzig dem Ausspielen eines Verlierers dient, sorgte in der Vergangenheit für Wettbewerbsverzerrungen, indem etwa bereits sicher qualifizierte Vereine vorzeitig abreisten. Mit der neuen Empfehlung soll dies vermieden und die Attraktivität der DVM und ihrer Qualifikationsturniere sichergestellt werden.

Verteilt eine Regionalgruppe ihre Qualifikationsplätze bislang aufgrund eines anderen Systems, also ohne eine (einzige) Regionalgruppenmeisterschaft, bleibt dieses System unangetastet. So sind insbesondere die derzeitigen Modi der Regionalgruppen Nord und Süd-Ost von der neuen Ausführungsbestimmung nicht unmittelbar betroffen.

fnogatz commented 6 years ago

Vom DSJ-Vorstand im Umlaufverfahren zum 10. Juni 2018 bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen.