Schachjugend / Spielordnung

Spielordnung der Deutschen Schachjugend
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Redaktionelle Anpassungen zu JSpO 16 (DSM) #6

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Antrag zur Jugendversammlung 2014

Redaktionelle Anpassung zu JSpO 16.8 (Titel der DSM)

JSpO 16.8 (2.; geltende Fassung) wird unter gleichem Wortlaut neu geführt unter JSpO 16.9

Im Zuge der Einführung der Deutschen Schulschachmeisterschaft in der WK Haupt- und Realschulen (HR) zur Jugendversammlung 2010 wurde JSpO 16.4 neu eingefügt, die Nummerierung von JSpO 16.8 aber nicht entsprechend erhöht, sodass JSpO 16.8 nun doppelt geführt wird.

Im Markdown-File ohne Auswirkung, da dort die Nummerierung automatisch vorgenommen wird.

Redaktionelle Anpassungen zu JSpO 16.1 bis 16.9 (DSM)

JSpO 16.1 bis 16.9 (geltende Fassung) werden unter gleichem Wortlaut neu geführt unter JSpO 17.1 bis 17.9

Im Zuge der Einführung der Deutschen Vereinsmeisterschaft U10 zur Jugendversammlung 2013 wurde JSpO 16 neu eingefügt, die Nummerierung von JSpO 16.1 bis 16.9 aber nicht entsprechend erhöht.

Commit e747585

Korrektur Verweise in JSpO 17.5 und 17.8 (DSM)

JSpO 17.5 (geltende Fassung) Die Teilnahme- und Spielberechtigung gemäß Ziffer 16.1, 16.2 und 16.3 Satz 1 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich zu bestätigen. JSpO 17.5 (neue Fassung) Die Teilnahme- und Spielberechtigung gemäß Ziffer 17.1, 17.2 und 17.4 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich zu bestätigen. JSpO 17.8 (geltende Fassung) Der Referent für Schulschach hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Schulschach das Recht, für die einzelnen Wettkampfklassen Regelungen der Austragung festzulegen und in einzelnen Fällen Sonderregelungen zu treffen; dabei kann von Regelungen der Ziffer 5, nicht aber von Regelungen der Ziffern 16.1 bis 16.7 abgewichen werden. Alle Festlegungen sind mit den Ausschreibungen der Wettkampfklassen rechtzeitig zu veröffentlichen. JSpO 17.8 (neue Fassung) Der Referent für Schulschach hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Schulschach das Recht, für die einzelnen Wettkampfklassen Regelungen der Austragung festzulegen und in einzelnen Fällen Sonderregelungen zu treffen; dabei kann von Regelungen der Ziffer 5, nicht aber von Regelungen der Ziffern 17.1 bis 17.7 abgewichen werden. Alle Festlegungen sind mit den Ausschreibungen der Wettkampfklassen rechtzeitig zu veröffentlichen.

In Folge der Anträge a) und b) sind die Verweise in JSpO 17 entsprechend anzugleichen. Im Zuge der Einführung der Deutschen Schulschachmeisterschaft in der WK Haupt- und Realschulen (HR) zur Jugendversammlung 2010 wurde JSpO 16.4 neu eingefügt, was bis dahin den Satz 1 von JspO 16.3 bildete. Der darauf gerichtete Verweis in JSpO 16.8 (jetzt: 17.8) wurde jedoch nicht korrigiert. Tatsächlich ist nicht die Zugehörigkeit zum Landesverband nachzuweisen, sondern dass alle vier Spieler der selben Schule entstammen.

Commit 0c9ee8a

Korrektur Verweis in JSpO 1.7 (Grundsätze)

Auf der Jugendversammlung vom Antragsteller ergänzt

JSpO 1.7 (geltende Fassung) Der Vorstand oder ein von diesem bestimmtes Gremium kann zu dieser Spielordnung Ausführungsbestimmungen erlassen und ändern; bindende Regelungen dürfen die Ausführungsbestimmungen nur enthalten, wenn diese Spielordnung für den betreffenden Bereich keine abschließende Regelung trifft oder die Regelung der Spielordnung der Präzisierung bedarf. Beschließt die Jugendversammlung eine Änderung dieser Spielordnung, durch die ein in den Ausführungsbestimmungen geregelter Bereich nunmehr bereits in der Spielordnung abschließend geregelt wird, so werden entgegenstehende Ausführungsbestimmungen hinfällig. Ziffer 16.8 bleibt unberührt. Die Ausführungsbestimmungen in ihrer aktuellen Fassung werden mit der Spielordnung bei allen Turnieren der DSJ durch Aushang vor Ort veröffentlicht; darüber hinaus werden sie auf den Internetseiten der DSJ veröffentlicht. JSpO 1.7 (neue Fassung) Der Vorstand oder ein von diesem bestimmtes Gremium kann zu dieser Spielordnung Ausführungsbestimmungen erlassen und ändern; bindende Regelungen dürfen die Ausführungsbestimmungen nur enthalten, wenn diese Spielordnung für den betreffenden Bereich keine abschließende Regelung trifft oder die Regelung der Spielordnung der Präzisierung bedarf. Beschließt die Jugendversammlung eine Änderung dieser Spielordnung, durch die ein in den Ausführungsbestimmungen geregelter Bereich nunmehr bereits in der Spielordnung abschließend geregelt wird, so werden entgegenstehende Ausführungsbestimmungen hinfällig. Ziffer 17.8 bleibt unberührt. Die Ausführungsbestimmungen in ihrer aktuellen Fassung werden mit der Spielordnung bei allen Turnieren der DSJ durch Aushang vor Ort veröffentlicht; darüber hinaus werden sie auf den Internetseiten der DSJ veröffentlicht.

Commit d4b6d7e

fnogatz commented 10 years ago

Angenommen durch die Jugendversammlung 2014 in Lübeck.