In §8 (7) ist als Aufgabe der Mitgliederversammlung die "Satzungsänderung (2/3 Mehrheit)" aufgeführt. Dies wiederspricht §11 (3), wo eine Mehreit von 3/4 der stimmen der anwesenden Mitglieder benötigt wird.
Der Vorschlag lautet wie folgt:
§8 (7) "Satzungsänderung (siehe §11(3))
§11 (3) "...mit 3/4 der Stimmen der anwesenden..." bleibt unverändert.
Alternativ kann §11 (3) gestirchen werden, da nach §33 (1) BGB die 3/4 Mehrheit festgelegt ist, abgesehen bei Änderung des Zwecks des Vereins.
Sollten wir eine andere Mehrheit wünschen, können wir dies entsprechenden in §11 anpassen.
In §8 (7) ist als Aufgabe der Mitgliederversammlung die "Satzungsänderung (2/3 Mehrheit)" aufgeführt. Dies wiederspricht §11 (3), wo eine Mehreit von 3/4 der stimmen der anwesenden Mitglieder benötigt wird. Der Vorschlag lautet wie folgt: §8 (7) "Satzungsänderung (siehe §11(3)) §11 (3) "...mit 3/4 der Stimmen der anwesenden..." bleibt unverändert.
Alternativ kann §11 (3) gestirchen werden, da nach §33 (1) BGB die 3/4 Mehrheit festgelegt ist, abgesehen bei Änderung des Zwecks des Vereins. Sollten wir eine andere Mehrheit wünschen, können wir dies entsprechenden in §11 anpassen.