Closed psteinmu closed 5 months ago
Nach §9 (1): Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Kassenführer/in und mindestens einer weiteren Personen, die mit ihrer Wahl mit besonderen Aufgaben betraut werden können.
Diese Formulierung ist etwas Schwammig, da hier der Vorstand auf Zwei Personen reduziert werden könnte, wenn Vorstizende und Kassenführer/in in Personalunion vorliegt. Im Folgenden Beispiel ist ersichtlich, wie die Formulierung diese Unsicherheit umgehen kann. https://www.iww.de/vb/archiv/personalunion-im-vorstand-wann-kann-eine-person-mehrere-vorstandsaemter-bekleiden-f18327
Zu Überlegen wäre, ob man eine mögliche Personalunion aus Kassenfüherer und Vorstand ausschließen möchte oder dies möglich sein soll.
Nach §9 (1): Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Kassenführer/in und mindestens einer weiteren Personen, die mit ihrer Wahl mit besonderen Aufgaben betraut werden können.
Diese Formulierung ist etwas Schwammig, da hier der Vorstand auf Zwei Personen reduziert werden könnte, wenn Vorstizende und Kassenführer/in in Personalunion vorliegt. Im Folgenden Beispiel ist ersichtlich, wie die Formulierung diese Unsicherheit umgehen kann. https://www.iww.de/vb/archiv/personalunion-im-vorstand-wann-kann-eine-person-mehrere-vorstandsaemter-bekleiden-f18327
Zu Überlegen wäre, ob man eine mögliche Personalunion aus Kassenfüherer und Vorstand ausschließen möchte oder dies möglich sein soll.