Open bboehmke opened 5 years ago
Grundsätzlich ist es m. E. sinnvoll, durchaus zu fragen, "ob" etwas gespeichert ist. Das steht auch so im Gesetzestext. Diese Bestätigung bekommt man i. d. R. auch schnell, was die Grundlage für die Anfrage ist. So gibt dir der Verantwortliche eine Bestätigung, dass er etwas gespeichert hat, und dass er ggf. noch länger braucht (er kann ja um 2 Monate verlängern). Diese Aussage kann man dann ggf. späer juristisch verwenden, wenn er zwar bestätigt hat, dass er Daten gespeichert und verarbeitet hat, diese aber nicht fristgemäß herausrückt oder herausrücken will. Den Verweis auf die rechtlichen Schritte kannst du ja durch Text bearbeiten rausschmeissen, wenn das zu "hart" formuliert ist. Normalerweise dürfen aber auch nur die mit der Anfrage Betrauten deren Inhalt lesen, daher hängt das wohl von der Göße deines Arbeitgebers ab.
Cool wäre eine Vorlage um Daten vom Arbeitgeber abzufragen.
Im Vergleich zu einer normalen Abfrage wird es hier ja nicht nötig nach dem Vorhandensein zu fragen (die Personaldaten wie den Arbeitsvertrag gibt es ja eigentlich immer).
Auch der Verweis auf rechtliche Schritte könnte vielleicht nicht in jeder Firma gut ankommen. (vielleicht könnte man den optional machen)