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This repository tracks issues with OGD from the City of Vienna
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Adressdaten ohne Dokumenation und einheitliche Schreibweisen #3

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botic commented 6 years ago

Datensatz

Adressen Standorte Wien

Fehlerbeschreibung

Dokumentation der einzelnen Datenfelder ist nicht vorhanden:

Verbesserung / Bugfix

  1. Dokumentation hinzufügen
  2. Einheitliche Schreibweisen für Gebäudeteile
botic commented 6 years ago

Gemeldet: https://www.partizipation.wien.at/idea/333649/8599

botic commented 6 years ago

Antwort der Baupolizei:

Leider muss ich zustimmen, dass derzeit keine ausreichende fachliche Dokumentation zu den Datenbeständen der Adressen verfügbar sind.

An einer solchen Dokumentation wird derzeit gearbeitet. Diese wird auch extern mit Bezügen zu den Datenbeständen verfügbar sein.

Allgemeines:

Die Definition von Adressen in Österreich ist im Bundesgesetz „Vermessungsgesetz – VermG“ verankert und stellt nach § 9a VermG einen Bestandteil des Grenzkatasters dar.

Ein weiteres Bundesgesetz, das GWR-Gesetz regelt in Verbindung mit dem zentralen Adressregister des Bundes (Bestandteil des Adress-, Gebäude- und Wohnungsregisters AGWR) österreichweit die Adressstruktur und sichert eine einheitliche Handhabung.

In Wien enthält die Wiener Bauordnung (§49) noch Regelungen zur Bauwerks- und Wohnungsnummerierung.

„Wie definiert sich eine ONR? Was ist eine ONR eigentlich?“

Eine Orientierungsnummer (ONR) - oft auch Hausnummer genannt – ist einer der Bestandteile einer Adresse, die entsprechend den o.a. Rechtsgrundlagen in der Regel auch einen numerischen Bestandteil enthält. In Wien existiert ein System, bei dem die ONR ansteigend vergeben werden. Bei radial um das Stadtzentrum verlaufende Straßen im Uhrzeigersinn und vom Stadtzentrum „sternförmig“ wegführende Straßen vom Stadtzentrum aus ansteigend. Eine Seite mit geraden, die andere mit ungeraden Zahlen.

In früheren Jahren wurde bei Zusammenlegung von Bauplätzen auch eine Zusammenlegung von ONR vorgenommen. Daraus sind ONR wie „12-16“ entstanden. Dieses Prinzip wird nicht mehr fortgeführt. Bestehende ONR existieren noch.

Bedingt durch erst nach Vorhandensein der Adressen (die ONR in Wien existieren im nach dem vorliegenden Prinzip schon sehr lange) erfolgende Grundstücksteilungen bzw. Bauplatzschaffungen ist z.B. es auch erforderlich den numerischen Bestandteilen Buchstaben hinzuzufügen um bestehende ONR beizubehalten ohne das Prinzip der ansteigenden Nummern zu verletzen. Die Häufigkeit im dicht verbauten Gebiet ist natürlich höher.

In den Bundesländern werden teilweise auch noch Konskriptionsnummern (laufende Nummer, nach Verwaltungserfordernis vergeben) und Grundstücksnummernadressen (an Stelle einer ONR wird die Grundstücksnummer verwendet) zu finden sein. In Wien wurden die Grundstücksnummern vor kurzem aufgelöst.

„Wie ist eine vollständige Adresse eigentlich definiert? Welche Teile sind zusammen eine gültige Adresse?“

Hier muss man grundsätzlich unterscheiden, ob es sich um eine Zugangsadresse (in anderen Bundesländern z.B. als Liegenschaftsadresse bezeichnet) oder eine Gebäudeadresse handelt.

Zugangsadressen dienen der Auffindbarkeit von Grundstücken, bzw. des Zugangs zu einem Grundstück.

Gebäudeadressen dienen der Auffindbarkeit von Bauwerken (Gebäuden) bzw. des Zugangs.

Standardfälle von Zugangsadresse wären z.B.:

„Dresdner Straße 73“ , „Dresdner Straße 73A“ „Dresdner Straße 73-75“

Standardfälle von Zugangsadresse wären z.B.:

„Dresdner Straße 73/Stiege 1“ , „Dresdner Straße 73A/Haus 1“ „Dresdner Straße 73-75/Pavillon A“

Die übrigen, den o.a. Beispielen vorangestellten Bestandteile sind österreichweit in § 9a des Vermessungsgesetzes geregt und sind mindestens „Gemeinde und Ortschaft“

Je nach Anwendungsfall finden z.B. nachstehende Schreibweisen Anwendung:

„Wien, 12. Bezirk, Dresdner Straße 73 / Stiege 1“ oder auch

„Wien, 12. Dresdner Straße 73 / Stiege 1“

„Dresdner Straße 73 / Stiege 1

1200 Wien“ (hier mit der Postleitzahl)

Die Schreibweise der Adresse ist auch im Bundesregister AGWR bzw. im Wiener OGD-Datenbestand (Attribut „Name“) für jeden Datensatz enthalten.

Warum sind Gebäudeteile manchmal "all-caps", z.B. "KIRCHE" statt "Kirche", aber manchmal korrekt geschrieben?

Dies müssten wir im Einzelfall prüfen. Bei der Feststellung, was jeweils „korrekt“ ist, muss auch berücksichtigt werden, in welcher Form die einstige Festsetzung erfolgte.

Die baldige Vereinheitlichung der „Gebäudeteile“ kann die MA37 – von Schreibfehlern abgesehen – nicht zusagen.

Die Beschreibung von Sonderfällen, wie die Adressierung von Parzellen in Kleingarten- oder auch speziellen Wohnhausanlagen, nehme ich als Anregung auf. Wir werden Sie unserer neuen Dokumentation (zu den Wiener OGD-Adress-Daten) anschließen.

Anbei noch ein Auszug aus der derzeit in Arbeit befindlichen Beschreibung, der die im OGD-Bestand verfügbaren Attribute beschreibt: https://open.wien.gv.at/site/files/2018/05/Beschreibung-der-Adressen.pdf