Die Anzeige des Inhalts in der Liste der Rechercheergebnisse soll auf 120 Zeichen begrenzt sein. Hierbei soll für die Anzeige des Inhalts zwischen zwei Wörtern abgeschnitten werden, wenn sie sonst über 120 Zeichen lang ist. Wurde der Inhalt gekürzt, so soll das Ende mit drei Punkten gekennzeichnet werden.
Die Anzeige des Inhalts in der Liste der Rechercheergebnisse soll auf 120 Zeichen begrenzt sein. Hierbei soll für die Anzeige des Inhalts zwischen zwei Wörtern abgeschnitten werden, wenn sie sonst über 120 Zeichen lang ist. Wurde der Inhalt gekürzt, so soll das Ende mit drei Punkten gekennzeichnet werden.