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EGVP <-> DE-Mail Gateway #2

Open alibabashack opened 2 years ago

alibabashack commented 2 years ago

Ich vermute in diesem Repository soll es vor allem um die Abfrage von Daten aus dem Handelsregister gehen. Für Gründer und kleine Firmen ist aber auch das Gegenstück, nämlich die Eintragung/Hinterlegung interessant.

In der Praxis wird mindestens durch einige Registergerichte gern behauptet, dass dafür ein Notar beauftragt werden müsse. Aus zwei Gründen:

  1. Nur dem Notar stünde die Hinterlegung frei.
  2. Nur Notare und Anwälte hätten die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung an die Registergerichte, weil nur diese über einen Zugang zur elektronischen Gerichtspost (EGVP) verfügen würden. (Gerichte nehmen grundsätzlich keine Papierpost mehr an.)

Die Beauftragung eines Notars ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden. Daher ist es gut zu wissen, dass:

  1. nicht alle Dokumente durch einen Notar beurkundet werden müssen. Beispielweise können Gesellschafterlisten unter bestimmten Umständen auch allein durch den Geschäftsführer hinterlegt werden. Dieser hat ja auch die Pflicht diese aktuell zu halten. Es besteht also ein Interesse solche Aktualisierungen selbst durchzuführen.
  2. es ein DE-Mail <-> EGVP Gateway gibt, welches Absender authentifizierte DE-Mails an die EGVP Postfächer der Registergerichte zustellen kann. Dafür benötigt man lediglich ein DE-Mail Konto.

Die Herleitung der DE-Mail Adresse des Registergerichts aus der EGVP ID ist hier beschrieben. Mittlerweile sind auch einige DE-Mail Adressen von Registergerichten direkt im DE-Mail Verzeichnisdienst eingetragen.

Auf diesem Wege habe ich bei zwei Registergerichten erfolgreich Gesellschafterlisten hinterlegt. Allerdings bekam ich dann durchaus auch verwunderte Anrufe, in denen mir eröffnet wurde, dass ich "in 15 Jahren" der einzige sei, der "auf diesem Wege etwas einreicht". Teilweise habe ich hier heftige Gegenrede erfahren, bis mir endlich ein kompetenter Rechtspfleger bestätigte, dass dies theoretisch der einzig gangbare Weg ist, der auch vom Gesetzgeber so gewollt sei.

Das EGVP <-> DE-Mail Gateway ist nicht wirklich eine API aber ggf. trotzdem eine Einrichtung, deren Dokumentation sich lohnt. Es ist für mich eine Frage des Prinzips: Ich muss als Geschäftsführer etwas aktuell halten und darf dafür keinen einfachen Papierbrief benutzen? Dann gebt mir die entsprechenden Mittel in die Hand. Ich konnte jedoch keine Dokumentation von öffentlicher Stelle finden. Faktisch nutzt heute jeder einen Notar dafür oder bettelt bei Gericht als Härtefall in Papierform einreichen zu dürfen. Mich würde es freuen, wenn es andere Gründer demnächst leichter hätten und auf eine kleine Doku zugreifen könnten.

joergrosenhagen commented 1 year ago

DE-Mail wird ja abgeschafft, aber müsste es jetzt nicht möglich sein, dass über das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) (https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php) zu machen?

tobiasseidel commented 1 year ago

Für die Kommunikation via eBO gibt es aktuell ausschließlich kostenpflichtige Software. Zum Beispiel die hier:

Governikus COM Vibilia eBO steht in der Standard-Edition ab sofort für 69,00 € zzgl. USt pro Monat zur Verfügung.

Es soll aber laut der Justizverwaltung bis Ende des Jahres auch eine kostenfreie Software geben.

papiertiger960ff commented 1 year ago

DE-Mail wird ja abgeschafft [...]

Könnten Sie dafür eine Quelle liefern? Ich nutze DE-Mail hin und wieder, das System ist nicht tot. Manchmal werden meine Schriftsätze sogar beim Gericht gelesen. Die meisten Sachen übermittel ich jedoch per EGVP.

Hierbei bekomme auch ich - hin und wieder - Gegenwind, weil irgendwelche Bürokraten der Meinung sind, dass ich als Nichtanwalt das mit dem ERV nicht dürfe. Allerdings werden solche unsinnigen Behauptungen i. d. R. nur von VErwaltungsbehörden aufgestellt. Die Justiz hingegen ist an dem Punkt ziemlich fit und behandelt meinen Schriftverkehr i. d. R. korrekt. Ich habe mir allerdings angewöhnt, bei wirklich jedem Dokument, dass ich ins EGVP oder in die DE-Mail schiebe, am Ende einen expliziten Hinweis einzufügen, welches Signaturformat bzw. Schriftformsurrogat denn im EInzelfall genutzt wird (z. B.: „Dieses Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Format PKCS#7/detached versehen.“, „Dieses Dokument wird per absenderbestätigter DE-Mail übermittelt. Hierdurch ist ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne ... gegeben.“ oder: „Dieses Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Format PDF-Inline versehen.“), damit niemand auf die Idee kommt, mein schönes Dokument zurückzuweisen, weil es angeblich „nicht unterschrieben“ ist. Einen allzu großen Unterschied scheint das allerdings nicht zu machen.

Für Otto Normalbürger gibt es übrigens 3 (drei) verschiedene ERV-Systeme, über die man mit Justizia kommunizieren kann. Dies sind: 1) Das EGVP-Bürgerpostfach 2) Das besondere Bürger- und Organisationspostfach (eBO) 3) DE-Mail

Alle drei Systeme können mit den EGVP-Behördenpostfächern interagieren und u. a. für Handelsregisteranmeldungen verwendet werden.

Soweit ich weiß, betrifft die „EInstellung“ von DE-Mail nur die DTAG und nicht das DE-Mail-System per se. D. h. Kunden von United Internet und Mentana Claimsoft (früher Francotyp Postalia) können DE-Mail weiterhin unverändert nutzen.

Beim EGVP-Bürgerpostfach gibt es leider das Manko, dass es derzeit keine Software für Linux gibt. (Es gab mal eine, aber die wurde eingestellt.) Ich habe zwar das Glück, dass ich für das EGVP eine Software nutzen kann, die vom Laster heruntergefallen ist, aber auch diese Software verhält sich komisch und unterbindet die Erstellung neuer Benutzerkonten (es kommt immer nur die Aufforderung zum Nachweis der Behördeneigenschaft).