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Zivilgesellschaftliche Beteiligung zu den „Sofortmaßnahmen Zweites Open Data Gesetz“
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Liste jugendgefährdender Medien der Bundeszentrale für kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) as JSON #8

Open linux-lukas opened 3 years ago

linux-lukas commented 3 years ago

Die Liste der jugendgefährdenden Medien der BZKJ gibt es aktuell nach Anfrage via E-Mail (siehe https://www.bzkj.de/bzkj/service/formulare/listenabfrage). Wäre das nicht auch etwas, was unter OpenData fallen würde?

LilithWittmann commented 3 years ago

Go for it! Habe leider keinen Weg gefunden da selbst auch nur ansatzweise ranzukommen

linux-lukas commented 3 years ago

Wäre eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) eine Möglichkeit?

Es wurde wohl schon mal versucht - damals ohne Erfolg, siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-jugendgefahrdenden-medien-2/#nachricht-402809

Nichtsdestotrotz könnte es vielleicht sinnvoll sein, @LilithWittmann ???

YoSiJo commented 3 years ago

Ich denke eine Anfrage nach IFG wäre hier ganz gut, würde dessen Zielsetzung aber nicht auf die aktuelle Liste auslegen, sondern eher auf die existierenden Veröffentlichungsverfahren. Um das besser Verständlich zu machen: Es wäre besser zu erfahren, wie man diese Liste regelmäßig aktuell und Elektronisch verarbeiten können. Gibt es also APIs, ein Newslatter den man Abonieren kann oder ein RSS-Feed usw. Ich denke halt das es Unternehmen geben muss, die nicht jedes mal dieses Heft Anfragen oder eine E-Mail Triggern, sondern es sicherlich ein Automatischen Weg geben wird.

silsha commented 3 years ago

Soweit ich das sehe hat es bisher noch niemand geschafft, diese Liste tatsächlich zu erhalten. Ich habe gerade mal einen neuen Versuch gestartet und plane das soweit es geht durchzueskalieren, ohne mich finanziell zu ruinieren :p https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-jugendgefahrdenden-medien-4/

Ich vermute mal ein öffentliche API/Feed werden die nicht rausrücken - aber ein Versuch wäre es wert. Vielleicht ja vorher mal grob die Technik abklopfen, was sie so für Services überhaupt anbieten.

silsha commented 3 years ago

Das war überraschend einfach und die Behörde hat mir einfach eine kostenlose "Probeausgabe" der "BPJMAKTUELL" zugeschickt. Das ist eine Zeitschrift mit rund 100 Seiten, von denen 80 Seiten nur die Medien auflisten.

Ich versuche mal noch herauszufinden, ob sie die Liste nicht noch irgendwie anders, außer als Zeitschrift/PDF bereitstellen, aber nachdem was ich bisher so gesehen habe, mache ich mir keine große Hoffnung.

Ein interessanter Punkt der mir vorher noch nicht klar war aber durchaus valide erscheint: Diese Zeitschrift (ich schätze vor allem die Liste) darf nicht an Personen unter 18 Jahren weitergegeben werden. Während man sich wegen Urheberrecht bei Behörden immer streiten kann, wird alleine dieser Punkt einer öffentlichen API im Weg stehen.

Falls jemand ganz privat Interesse an der Liste hat schau ich gerne mal, ob ich die Zeitschrift irgendwo einscannen lassen kann.

silsha commented 2 years ago

Noch ein kleines Update, ich habe noch nachgefragt, ob es eine API gibt oder die Liste sonst irgendwie maschinenlesbar bereitgestellt wird.

die Liste der jugendgefährdenden Medien wird nicht über Schnittstellen oder API bereitgestellt. Auch eine maschinenlesbare Veröffentlichung im engeren Sinne findet nicht statt. Die BPJMAKTUELL ist jedoch auch als "durchsuchbares" PDF-Dokument erhältlich. Die nicht-öffentlichen Listeteile der indizierten Telemedien werden den Herstellern autonomer Filterprogramme in Form des BPJM-Moduls bereitgestellt.

Ich fürchte leider, hier kommen wir nicht weiter.

Ich muss aber sagen, das war die bisher angenehmste Korrespondenz, die ich auf Fragdenstaat hatte :p

michelle-harbach commented 2 years ago

Wir würden leider auch nie an die ganze Liste kommen, nicht mal Bundestagsabgeordnete haben dazu Zugang.

Für eine Einsichtnahme der Mitglieder des Deutschen Bundestages in die nicht öffentlichen Teile C und D der Liste jugendgefährdender Medien fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Die gesetzlichen Vorgaben in § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Juli 2013 binden die BPjM, von einem Zugänglichmachen der nicht öffentlichen Listenteile unabhängig davon abzusehen, welche Zwecke der Anfragende damit verfolgt.

https://bundestag.de/resource/blob/844934/17a6d3c8file9da168fb9f1de0deef732a6d/WD-10-014-21-pdf-data.pdf

mindsolve commented 2 years ago

Ich befürchte leider auch, dass es weitere Probleme regnen könnte, wenn man den "nicht-öffentlichen" Teil der Liste veröffentlichen/zugänglichmachen will. Vor einigen Jahren gab es das mal, da hat die KJM mit 'einer Anzeige wegen "Zugänglichmachung von Kinderpornografie"' Netzpolitik usw. gedroht. Siehe dazu auch die damalige Einschätzung von netzpolitik: https://netzpolitik.org/2014/bpjm-leak-warum-wir-erstmals-einen-link-aus-unserer-berichterstattung-entfernen-oder-verbreiten-wir-kinderpornografie/