Closed septem9er closed 4 months ago
Man könnte darüber nachdenken, die Möglichkeit der Befreiumg vom § 181 BGB durch die MV explizit in der Satzung zu verankern. Formulierungsvorschlag dafür von hier:
Für ein einzelnes Rechtsgeschäft können die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder jeweils durch Beschluss der Mitgliederversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Da sollten wir BGB folgen.
In der Satzung steht unter §7 Abs. 4
Weshalb sollte der Vorstand Pauschal von dieser Regelung befreit werden? Wenn wäre es ohnhin nur relevant für die unter § 7b Abs. 2 genannten Punkte:
Denn für alles andere gäbe es ja noch andere alleinvertretungsberechtigte Mitglieder des Vorstands die das Rechtsgeschäft abschließen könnten.
Zudem können andere Ausnahmen ja sonst auch per Beschluss der MV erfolgen.