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Weshalb sollte der Vorstand von §181 BGB befreit werden #13

Closed septem9er closed 4 months ago

septem9er commented 4 months ago

In der Satzung steht unter §7 Abs. 4

Die Vorstandsmitglieder sind von der Vorschrift des § 181 BGB befreit.

Weshalb sollte der Vorstand Pauschal von dieser Regelung befreit werden? Wenn wäre es ohnhin nur relevant für die unter § 7b Abs. 2 genannten Punkte:

Die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt. Ausgenommen sind

  • Einstellung und Entlassung von Angestellten,
  • gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen,
  • Aufnahme von Krediten,
  • Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien,
  • Gründung, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaften sowie Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele.

Denn für alles andere gäbe es ja noch andere alleinvertretungsberechtigte Mitglieder des Vorstands die das Rechtsgeschäft abschließen könnten.

Zudem können andere Ausnahmen ja sonst auch per Beschluss der MV erfolgen.

e1mo commented 4 months ago

Man könnte darüber nachdenken, die Möglichkeit der Befreiumg vom § 181 BGB durch die MV explizit in der Satzung zu verankern. Formulierungsvorschlag dafür von hier:

Für ein einzelnes Rechtsgeschäft können die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder jeweils durch Beschluss der Mitgliederversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Proliecan commented 4 months ago

Da sollten wir BGB folgen.