Closed hutershvili closed 8 years ago
Die Antwort-Frist für Behörden, die dem Steiermärkischen Auskunftspflichtgesetz unterliegen, scheint im System auf 4 Wochen eingestellt zu sein. Die Frist beträgt jedoch 8 Wochen (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000804)
thx, fixed
Die Antwort-Frist für Behörden, die dem Steiermärkischen Auskunftspflichtgesetz unterliegen, scheint im System auf 4 Wochen eingestellt zu sein. Die Frist beträgt jedoch 8 Wochen (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000804)