fraunhoferfokus / ogd-metadata

Schema and documentation to be used by the German Open Data Portal
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Entferne nicht-offene Lizenz #3

Closed stefanw closed 11 years ago

stefanw commented 11 years ago

Eine nicht-offene Lizenz erschwert die Weiternutzung und Verschränkung der Daten erheblich. Dadurch, dass der Begriff nicht-kommerziell nicht bzw. nicht ausreichend definiert ist, entsteht erhebliche Rechtsunsicherheit für die Nachnutzung. Daher schlage ich vor, die CC-BY-NC-artige Lizenz wegzulassen.

Siehe auch der Leitfaden zu den Folgen, Risiken und Nebenwirkungen von NC-Lizenzen.

flowma commented 11 years ago

Danke, Stefan, für den Änderungsvorschlag. Ich teile die Kritik an der NC-Lizenz. Aber bitte folgendes Szenario bedenken: Es gibt Behörden, die tragen sich mit der Idee Daten zu öffnen; sie fürchten aber das Dritte "ungerechterweise Profit daraus ziehen". Diese Furcht kann man jetzt wiederum als unberechtigt empfinden. Tatsache ist, dass ebensolche Behörden mangels restriktiver Lizenz erst einmal gar nicht öffnen, so lange es geht. Davon hat keiner etwas.

Meinst Du eine Share-Alike-Lizenz würde hier statt der NC weiterhelfen?

fukami commented 11 years ago

Wenn den Behörden NC abgeboten wird, dann nehmen sie auch NC. Ich finde, sie sollen ihre Daten eher behalten, und wir versuchen notfalls, die auf anderen Wegen zu befreien. NC ist im Open Data-Kontext bei Verwaltungsdaten IMHO ein absolutes NoGo. Ausserdem ist die Exekutive auch nicht die Instanz, die entscheiden sollte, wer oder wer nicht von Daten profitieren darf, sondern die Legislative.

MathiasSchindler commented 11 years ago

Eine Sharealike-Lizenz für Daten ist unpraktisch, ist aber grundsätzlich vereinbar mit den Anforderungen an Freiheit. Es müsste klargestellt werden, dass diese Lizenz gerade für Daten nicht empfohlen wird.

Ansonsten ist wichtig, was fukami sagt: Eine Verwaltung sollte bei einem Open Data-Portal die Auswahl zwischen als frei anerkannten Lizenzen erhalten und dazu noch eine Empfehlung, welche Lizenz oder welcher Lizenzwaiver wie beispielsweise CC0 bevorzugt anzuwenden ist.

Der pull-request und der angebotene Patch sind sinnvoll.

MathiasSchindler commented 11 years ago

Ich möchte noch kurz auf das Argument von Florian eingehen, was die Verwendung von "-nc" als "Besser als gar nichts" angeht.

Basierend auf inzwischen 9 Jahren persönlicher Erfahrung bei Wikipedia im Umgang mit freien Lizenzen und den Gesprächen mit Dritten zur Freigabe von Bildern etc. unter Freien Lizenzen kann ich mit einer hinreichend breiten Empirie antworten, dass dieses Argument so nicht stimmt. Zwei Gründe:

  1. Die eigentliche Hürde zur Teilnahme von Dritten, z.B. Behörden, ist bereits die Entscheidung zur grundsätzlichen Teilnahme, nicht die Frage einer freien oder unfreien Lizenz. Es handelt sich hier um die Annahme, dass es Behörden gibt, die bereit zur Freigabe von Inhalten unter -nc-Lizenz, aber nicht zur Freigabe von Inhalten unter freier Lizenz sind. Diese Diskussionen hatten wir haargenau bei Europeana und auch bei der Deutschen Digitalen Bibliothek. Es gibt diese Entitäten schlichtweg nicht. Richtig ist, dass sich deutlich mehr Einrichtungen weigern, Inhalte unter freier Lizenz herauszugeben, wenn man ihnen die Wahl zwischen einer freien und einer unfreien Lizenz lässt. Lektion daraus ist: Wer unfreie Lizenzen als Option anbietet, hat am Ende weniger, nicht mehr Datensätze.
  2. Die Argumentation, dass es sich bei unfreien Inhalten um "besser als gar nichts" handelt, ist fehlerhaft, denn unfreie Inhalte sind nicht besser als nichts. Selbst nichtkommerzielle Projekte werden durch -nc-Lizenzen behindert, die Rechtsunsicherheit zur Frage, was -nc genau meint, lähmt alle Beteiligten.

Und was das Binnenargument des "ungerechterweise Profit ziehen" angeht: Es gibt für den Bund nichts Besseres als neue Wertschöpfung mit Inhalten, vor, während und nach Austeritätsphasen.

Am 12. Januar 2013 17:33 schrieb flowma notifications@github.com:

Danke, Stefan, für den Änderungsvorschlag. Ich teile die Kritik an der NC-Lizenz. Aber bitte folgendes Szenario bedenken: Es gibt Behörden, die tragen sich mit der Idee Daten zu öffnen; sie fürchten aber das Dritte "ungerechterweise Profit daraus ziehen". Diese Furcht kann man jetzt wiederum als unberechtigt empfinden. Tatsache ist, dass ebensolche Behörden mangels restriktiver Lizenz erst einmal gar nicht öffnen, so lange es geht. Davon hat keiner etwas.

Meinst Du eine Share-Alike-Lizenz würde hier statt der NC weiterhelfen?

— Reply to this email directly or view it on GitHubhttps://github.com/fraunhoferfokus/ogd-metadata/pull/3#issuecomment-12180410.

Mathias Schindler Projektmanager Wikimedia Deutschland e.V. web: http://www.wikimedia.de mail: mathias.schindler@wikimedia.de jabber: mathias.schindler@gmail.com

Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch freien Zugang zu der Gesamtheit des Wissens der Menschheit hat. Helfen Sie uns dabei! http://spenden.wikimedia.de/

Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 B. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.

Daniel-Mietchen commented 11 years ago

Siehe auch "What's wrong with non-commercial".

marians commented 11 years ago

Zu dem Thema gibt es auch einen ausführlichen Beitrag von Joris Pekel im Blog der Open Knowledge Foundation.

Consequences, risks and side-effects of the license module “non-commercial use only”

Update: Der hier verlinkte Artikel ist bloß eine Übersetzung des zuvor genannten Artikels vom Deutschen ins Englische.

flowma commented 11 years ago

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government sieht das anders: http://open-data.fokus.fraunhofer.de/?p=1924#comment-425 Aber "die Kritik ist notiert und wird in die weitere Bearbeitung einfließen." Gut wäre auch, wenn jemand von Euch an einem Treffen der Arbeitsgruppe Recht teilnehmen könnte. Und/oder beim unserem Community-Workshop: http://open-data.fokus.fraunhofer.de/?page_id=1872

MathiasSchindler commented 11 years ago

Wann ist das Treffen der Arbeitsgruppe Recht?

fukami commented 11 years ago

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitet aber auch nicht mit den Daten in einer Art, bei der sie sich um Lizenzen kümmern muss, das könnte eine gute Erklärung für die unterschiedliche Einschätzung sein. Für mich zeigt das, dass es schlicht nicht um Open Data geht, sondern der Schwerpunkt woanders liegt. Auch okay, aber das sollte man dann auch so klar machen denke ich und auf den Begriff "Open Data" in dem Kontext verzichten.

woksoll commented 11 years ago

§5 des Urhebergesetzes (Amtliche Werke) sieht vor im Absatz 1, dass amtliche Bekanntmachungen urheberrechtsfrei sind. Urheberechtsfreies kann man nicht lizensieren. Bei Datenbanken sieht das Urhebergesetz vor, dass das Urheberrecht bei dem liegt, das die Investments trägt. Das ist bei Daten des Staates der Steuerzahler. Hier wird sich offenbar ein Urheberrecht gegriffen, dass es nicht gibt. Daten des Staates zu lizensieren ist der Tod der Open Data und möglicherweise verstösst es gegen das Urhebergesetz in Deutschland.

MathiasSchindler commented 11 years ago

@woksoll Hier hilft ein Blick in das Dokument "Informationen für Datenbereitsteller" im letzten Absatz:

"Können auch amtliche Werke gemäß § 5 Urheberrechtsgesetz unter Nutzungsbestimmungen gestellt werden? Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen können nicht unter Nutzungsbestimmungen gestellt werden. § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz regelt für diese amtlichen Werke abschließend, dass sie gemeinfrei sind. Das Gleiche gilt gemäß § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, z.B. Merkblätter für Bürger. In diesen Fällen soll – statt der Angabe einer Nutzungsbestimmung – auf die Gemeinfreiheit gemäß § 5 Urheberrechtsgesetz hingewiesen werden"

Für die Mehrzahl aller für ein Open Data Portal infrage kommenden Daten wird man eine Gemeinfreiheit nach §5 Abs 1 und Abs 2 UrhG verneinen müssen. Das kann man gut oder schlecht finden, aber die persönliche Meinung zur engen Ausgestaltung des §5 UrhG ändert nichts daran, dass die meisten staatlichen Werke nicht gemeinfrei sind. Für die wenigen gemeinfreien Werke und Datensätze mit gemeinfreien Werke gilt uneingeschränkt das, was in dem Beipackzettel wie oben zitiert steht.

woksoll commented 11 years ago

Deine persönliche Auffassung über amtliche Werke in allen Ehren, aber selbst das BMI sieht ein, dass §5 UrhG Vorfahrt hat: "Der Datenbereitsteller entscheidet darüber, welche Nutzungsbestimmungen für seine Datensätze und Dokumente gelten sollen. Dabei haben gesetzliche Vorgaben zu Nutzungsbestimmungen Vorrang, z.B. § 5 Urheberrechtsgesetz oder die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes. " Der Datenbereitsteller wird daher begründen müssen, warum die Bekanntgabe seiner vom Steuerzahler finanzierten Daten keine amtlichen Werke sind. Ohne diese (gerichtsfeste) Darlegung gilt zunächst das Urhebergesetz. Wie vom BMI O1 über Fraunhofer auch kundgetan. (Gut wäre übrigens, wenn das BMI seine Informationen selbst veröffentlichen würde und nicht ein dritter e.V.

Am Rande: der Begriff gemeinfrei kommt im Urhebergesetz nicht vor. Wohl aber urheberrechtsfrei wie bei amtlichen Werken.

seyfro commented 11 years ago

Eine kurze Anmerkung aus Österreich: hier gibt es im Rahmen der Cooperation OGD Österreich - dem Zusammenschluß aller opendata anbietenden Organisationen - die Empfehlung, CC-BY für opendata Datensätze zu verwenden. Im Rahmen der Beta-Phase von data.gv.at wurden u.a. auch Daten der Statistik angeboten, welche zwar frei zur Nutzung für private waren, für kommerzielle Nutzung aber eine extra Genehmigung erfordert hätten. Da die Statistik Austria nicht CC-BY oder eine andere freie Lizenz für diese Datensätze verwenden wollte, wurde im Rahmen der Cooperation OGD Österreich daraufhin entschieden, diese Datensätze wieder von der Plattform zu entfernen.

Ich denke, es ist wichtig, einheitliche, verständliche Lizenzmodelle anzubieten, die einerseits international bekannt sind und auch für kommerzielle Nutzung frei sind. Die Unsicherheit durch proprietäre Lizenzen oder non-commercial-Einschränkungen v.a. bei Entwicklern sollte meiner Meinung nach ernster genommen werden als die Anzahl von zusätzlich Datensätzen, die man sich durch die Verwendung von commercial-only Lizenzen erhofft.

herrkrueger commented 11 years ago

Das Patentamt gibt schon seit 1994 ihre Patentinformationen elektronisch unter restriktiven Lizenzen heraus.

Sind die als Open Data Vorreiter bekannt? Nein, im Gegenteil! Um ein Monopol der gewerblichen Nutzung 'der Erfindung', also das Patent zu erhalten, ist es doch aber zwingend sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Dokumente veröffentlicht -als Offenlegungsschrift-publiziert und verfügbar sein müssen.

Sie benutzen das gleiche Argumten für ihre restriktive Lizenzen, dass jemand "ungerechterweise Profit daraus ziehen" oder die Daten missbrauchen könnte. Dabei sehen sich -nach meinem Eindruck- die Mitarbeiter trotzdem als Vorreiter unter den Behörden bei der Veröffentlich/Bereitstellung von Daten, also Open Data!

Wer profitiert? Nur kommerzielle Datenanbieter, die Profit aus der Weitervermarktung dieser Scheinoffenen Daten ziehen. Und genau diese Anbieter sind es auch, die die Öffnung der Behörden/Open Data mit ihrer Lobbyarbeit verhindern wollen (e.g. Thomson Reuters u. Lexis Nexis) und deren Argumente übernehmen die Behörden nach meiner Erfahrung nach nur zu gerne als Ihre eigenen.

Restriktive Lizenzen erzeugen und unterstützen solche Effekte. So etwas führt dazu, dass sich einfach nichts ändert/entwickelt und letztlich zu einem Schattendasein/Misserfolg des Portals.

flowma commented 11 years ago

Mathias hat ja durch aus Recht: Man sollte klar machen, dass die Namensnennungs-Lizenz ausdrücklich empfohlen wird. Bitte um Verbesserungsvorschläge: https://github.com/fraunhoferfokus/ogd-metadata/tree/recommend-by-variant/lizenzen/BMI .

johl commented 11 years ago

Der Begriff "Open Data" wird durch die Verwendung von Lizenzen, die nicht der Definition of Free Cultural Works entsprechen, verwässert. Es gibt gute Gründe für NC-Lizenzen für andere Werke, bei Open Data würden sie aber in vielen Fällen die Benutzung oder Weiterverarbeitung unmöglich machen. Ich sehe keine Alternative dazu, entweder die NC-Lizenz als Option zu entfernen oder alternativ, um deutlich zu machen, dass es sich hier eben nicht um offene Daten handelt, die frei verarbeitet und genutzt werden können, auf das Label "Open Data" zu verzichten.

woksoll commented 11 years ago

Moin, dem "johl" kann man nur zustimmen: entweder non-commercial Linzenz oder Open Data. Beides zusammen geht nicht.

Dann noch zur Namensnennung: Der Staat (oder die Kommune) bekommt von uns bezahlt, dass er Daten erstellt. Zum Beispiel baut er Kindergärten. Nun soll die Verbreitung der Daten über die Kindergärten an Lizenzen gebunden sein? Beispiel: Wer meinen wunderschönen Blogartikel http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2013/01/07/open-data-die-nachste-runde/ gelesen hat, kennt die fünfköpfige Familie aus dem geplagten Bochum, die nach Berlin ziehen will, um da ihr Glück zu versuchen. Bei der Wohnungssuche wird gleich eine Kita für die kleine Mona (4) mitgesucht und für die Lisa eine Schule. Möglicherweise möchte ich mir auf eine Umgebungskarte in Berlin und Brandenburg die jeweiligen Ausstattungen einer Wohnlage ansehen. Aber ich will nicht nur die Adresse der Kita wissen, sondern auch die personelle Ausstattung, die Bausubstanz, das Essensangebot, die Preise, das pädagogische Konzept (religiös, Walldorf, kommunal) und den Qualitätsbericht der Aufsicht.

Mir persönlich ist es völlig egal, ob Google, Immoscout24 oder die Caritas die ganzen Kiats auf eine Karte hämmert. Aber was erzählen wir den Bürgern? Es gibt ein tolles Portal der Landes Berlin, wo der Bezirk Marzahn-Hellersdorf seine Jugendeinrichtungen hinterlegt hat. Tolle. Sogar in Excel, neben vielen anderen Formaten. Da erfahre ich dann die Adresse, die Telefonnummer und dass es Bilder gibt. Toll. Von den oben erwähnten staatlichen Daten ist nichts zu sehen. Eine nützliche Integration ist nirgendwo erkennbar. Und die anderen Bezirke? Steglitz, Mitte. Oder Umland Treptow?

Aber ich erfahre, welchen Lizenztypus es gibt. Und ich erfahre beim Bund, dass die Caritas als non-commercial gegenüber Immoscout24 und Google bevorzugt werden kann, wenn wie beim Berliner Beispiel die Telefonnummer des Kindergartens preisgegeben wird. Und ich soll den Namen des Preisgebers dabei schreiben? Auf die Karte? Wie früher im Telefonbuch, wo auch immer dabei steht, wer die Telefonnummer verraten hat?

Hier werden weltfremde Dinge diskutiert. Der Staat soll seine Daten, die der Bürger bezahlt als amtliche Bekanntmachungen urheberrechtsfrei veröffentlichen und fertig. Und nicht die Bürger behindern, dass er neue Urheberrechte einführt und so gaga Sachen fordert, dass der Beamte (oder Angestellte), der die Informationen preisgibt namentlich genannt wird. §5 UrhG amtliche Bekanntmachungen klarstellen, dass damit alle staatlichen Veröffentlichungen gemeint sind und nicht nur regulierende, wie der BGH 2003 vor dem Informationsfreiheitsgesetz wild spekuliert hat. Zudem §87 UrhG Datenbanken für den Staat und Kommunen ausnehmen und unter §5 UrhG subsumieren. Fertig. Keine Urheberrechte. Keine Lizenzen. Wer ist denn der der Staat, wenn nicht ich und Du?.

jbspeakr commented 11 years ago

Ich kann mich dem Pull-Request nur anschließen. Weiterhin halte ich die Begründung "Es gibt Behörden, die tragen sich mit der Idee Daten zu öffnen; sie fürchten aber das Dritte ungerechterweise Profit daraus ziehen." für eine politische farce. Entweder Open-Data oder nicht - das muss politisch geklärt werden! Auf Basis von NC-Lizenzen lässt sich jedenfalls kein Open-Data Portal aufbauen.

flowma commented 11 years ago

DL-DE is in principle accepted by the Open Definition Advisory Board, corrections pending.