Die Formulierung "Jede Nutzung mit Quellenvermerk ist zulässig." ist eine Garantie für dauerhafte Konfusion und Verzweiflung.
Es gibt keine Informationen darüber, was die Quelle sein soll, die genannt werden muss. In den Erläuterungen wird "Die einzige Bedingung für die Nutzung ist, dass der Name der bereitstellenden Behörde genannt wird. " genannt, aber diese Lesart ergibt sich nicht aus dem Lizenztext. Abgesehen davon wäre "Quelle: Bundesministerium des Innern" für alle Nachnutzungsinteressierten ungenügend.
Es ist gute Praxis für Attributionsverpflichtungen, drei Informationen zu verlangen, um die dauerhafte Nachnutzung zu ermöglichen:
Nennung des Herausgebers/Schöpfers des Datensatzes
URL des Datensatzes selbst
Nennung der verwendeten Lizenz inklusive Link auf den Lizenztext
Die Formulierung "Jede Nutzung mit Quellenvermerk ist zulässig." ist eine Garantie für dauerhafte Konfusion und Verzweiflung.
Es gibt keine Informationen darüber, was die Quelle sein soll, die genannt werden muss. In den Erläuterungen wird "Die einzige Bedingung für die Nutzung ist, dass der Name der bereitstellenden Behörde genannt wird. " genannt, aber diese Lesart ergibt sich nicht aus dem Lizenztext. Abgesehen davon wäre "Quelle: Bundesministerium des Innern" für alle Nachnutzungsinteressierten ungenügend.
Es ist gute Praxis für Attributionsverpflichtungen, drei Informationen zu verlangen, um die dauerhafte Nachnutzung zu ermöglichen: