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Schema and documentation to be used by the German Open Data Portal
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Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht kommerziell – Version 1.0 definiert nicht, was kommerziell ist. #6

Closed MathiasSchindler closed 11 years ago

MathiasSchindler commented 11 years ago

"Jede Nutzung mit Quellenvermerk zu nicht kommerziellen Zwecken ist zulässig." sagt nicht, was unzulässig ist.

"Jede Nutzung mit Quellenvermerk zu nicht kommerziellen Zwecken ist zulässig." sagt nicht, was kommerzielle Zwecke sind.

Die "Information für Datenbereitsteller zu Nutzungsbestimmungen (Version 1.0)", die sich offenbar an die Bereitsteller wenden, nicht an die Nachnutzer, schärft hier die Definition von nichtkommerziell nicht.

"Kommerziell ist eine Verwendung, die primär auf das Erzielen von Erlösen und wirtschaftlichen Vorteilen ausgerichtet ist. Folglich können Bürger die Daten beispielsweise im Rahmen ihres gesellschaftspolitischen Engagements verwenden. Die Verwendung zu wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken ist ebenfalls zulässig."

Diese Formulierung verschiebt die Konfusion auf "primär" und schafft Rechtsunsicherheit.

(abgesehen davon ist jede Einschränkung der Nutzungsrechte wie etwa Nichtkommerziell nicht mit den Kriterien von Open Data vereinbar, eine solche Lizenz sollte nicht in einem Open Data-Portal angeboten werden)

jprante commented 11 years ago

+1

Es gibt genau dann massive Rechtsunsicherheit, wenn zwischen "kommerzieller Nutzung" und " nicht-kommerzieller Nutzung" von Daten unterschieden wird.

Nicht jede Bürgerin oder jeder Bürger verfügt über einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine Rechtsabteilung, um z.B. die finanziellen Auswirkungen von der einen oder der anderen einschränkenden Lizenz zu erklären. Was ist relevant für die Besteuerung? Wo sind geldwerte Vorteile? Oder was passiert bei einer Weitergabe, wenn man eine Kostenbeteiligung festlegt? Oder einen Web-Download anbietet und sich Kosten erstatten lässt? Irgendwann wird nämlich jede Aktivität mit Datenbereitstellung wirtschaftlich relevant, wenn sie nur gross genug ist. Dazu kommt, jeder Jurist vertritt eine andere Meinung, ebenso die Gerichte.

Die Schaffung rechtlicher Grauzonen und die Verunsicherung ist genau das Problem, was dazu führen kann, dass die Idee offener Daten in ihr Gegenteil verkehrt werden kann - dann ist im Endeffekt für viele Bürgerinnen und Bürger eine Nutzung zu riskant und die Lizenzen werden zu blosser Lyrik.

Nicht vergessen sollte man, dass offene Daten als Wirtschaftsförderung intendiert sind. Wirtschaftsförderung hat sich doch die Bundesregierung auf die Fahne geschrieben. Ohne einen einzigen Euro an Subventionen haushaltswirksam zu machen, kann es einen enormen Schub an wirtschaftlichen Impulsen geben. Das ist doch so verkündet worden, und es sollte allgemein bekannt sein.

Daher gibt es nur eine Lizenz: CC0 (Creative Commons Zero) bzw. das Verfahren, dass die US-Regierung gewählt hat, um Daten der Bevölkerung zukommen zu lassen, nämlich die "public domain", der weitestgehende Verzicht auf alle Rechte.

Wenn Daten vor kommerzieller Ausbeutung geschützt werden sollen, dann braucht sie der Besitzer auch nicht als offene Daten herausgeben. So einfach ist das. Es entsteht also niemandem ein Nachteil durch die Wahl von CC0.

Meine Bitte ist, diese einmalige Chance offener Daten zum Wohle aller zu nutzen.

flowma commented 11 years ago

dupe of #14