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Das ist aber nicht korrekt, oder?
Die IP-Adresse darf man genauso lange speichern wie auch die E-Mail-Adresse – in diesem Fall für die komplette Zeit des Abonnements. Wie weist man sonst nach 6 Monaten das Double Opt-In nach?
Sämtliche für das Abonnement benötigten Daten (Sichtwort: Datensparsamkeit) sollte man bis zur Kündigung speichern und nicht Teile davon nach 4 Wochen vernichten. Dazu gibt es keinen Grund.
Klingt nachvollziehbar und sinnvoll.
Zum Abonnement des Newsletters sollte ich bei einem Kunden den folgenden Text auf der Seite Datenschutz einsetzen:
Daher müste auch hier sichergestellt werden, das diese Daten automatisch nach einem Zeitraum von X Wochen gelöscht werden.