Wie angekündigt beantragt Maik eine Änderung der GO. Der bisherige § 6 Abs. 4:
„Der öffentliche Teil eines Protokolls wird im Fachschaftsraum ausgehängt und auf
dem Netzlaufwerk des FSR archiviert. Eine Veröffentlichung auf den Internetseiten
der Fachschaft ist möglich.“
soll durch folgende Fassung ersetzt werden:
„Das Protokoll wird auf dem Netzlaufwerk des FSR archiviert. Der öffentliche Teil
des Protokolls wird, für alle Physik-Studierenden zugänglich, auf den Internetseiten
der Fachschaft veröffentlicht.“
Diese Änderung wurde in der Form abgelehnt.