Die Direktoren mögen beschließen, dass der Abschnitt "Eintritt der Mitglieder" um folgenden Punkt erweitert wird:
Der Vorstand kann ohne vorherig eingereichten schriftlichen Antrag beschließen, dass einer bestimmten Person der Beitritt erlaubt werden würde. In einem solchen Fall beginnt die Mitgliedschaft dieser Person durch deren Willensäußerung gegenüber einem Vorstandsmitglied.
Die Direktoren mögen beschließen, dass der Abschnitt "Eintritt der Mitglieder" um folgenden Punkt erweitert wird: Der Vorstand kann ohne vorherig eingereichten schriftlichen Antrag beschließen, dass einer bestimmten Person der Beitritt erlaubt werden würde. In einem solchen Fall beginnt die Mitgliedschaft dieser Person durch deren Willensäußerung gegenüber einem Vorstandsmitglied.