Open jerdbaer opened 3 years ago
Achtung dabei: Als "Ruhepause" für die nötigen 30 bzw. 45 Minuten bei entsprechender Arbeitszeit gelten nach §4 ArbZG nur Pausen von min 15 Minuten. Rechtlich müssten wir da glaube ich eine Unterscheidung machen. Wollen wir das?
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Ich, als Dienstkraft, möchte, so viele individuelle Pausen wie notwendig frei eintragen können, damit ich nicht im Vorfeld alle Pausenzeiten alleine addieren & zeitlich auf (aktuelle) 2 Positionen aufteilen muss.
ACs