bei der Berechnung der Gebühren im Strafrecht ist mir ein Bug aufgefallen. Ausgangspunkt: Mandat erst im gerichtlichen Verfahren, bei der Berechnung werden die beiden Terminsgebühren nicht in die Berechnung der Zwischensumme übernommen, nach der die USt berechnet wird - siehe Anhang.
Von einer Anwenderin:
bei der Berechnung der Gebühren im Strafrecht ist mir ein Bug aufgefallen. Ausgangspunkt: Mandat erst im gerichtlichen Verfahren, bei der Berechnung werden die beiden Terminsgebühren nicht in die Berechnung der Zwischensumme übernommen, nach der die USt berechnet wird - siehe Anhang.