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[FEATURE] Formular Fristenkontrolle für die Handakte #1058

Open RA-crm opened 3 years ago

RA-crm commented 3 years ago

Ausgangslage: Der BGH steht bei der Fristenkontrolle weiterhin auf Papier und hält in Haftungsfragen daran fest. Daher nutzen wir hier ein Formular für die Fristenkontrolle, welches Fristbeginn, Fristende und Vorfrist aufführt und das der zuständige RA abzeichnet.

Vorschlag: Bei der Erstellung einer (elektronischen) Frist kann (fakultativ) ein Formular mit den Daten erstellt werden. Das Formular kann dann zur Handakte genommen werden. So kann die Frist nochmals durch den RA kontrolliert werden.

Ein solches Formular habe ich als .docx (.odt nimmt github nicht :-( ) und .pdf beigefügt.

Fristenkontrolle.docx

Fristenkontrolle.pdf

j-dimension commented 3 years ago

Für mich zum Verständnis: Bei Anlage einer Frist würde ein Anwender dann ein solches Formular automatisch erstellt bekommen zwecks Ausdruck? Wird es zu den Dokumenten in der (digitalen) Akte gelegt oder existiert es nur in Papierform?

RA-crm commented 3 years ago

Nach meinem Verstädnis soll bei der Anlage einer Frist soll (optional) ein solches Formular erstellt werden. Das Dokument sollte ausdruckbar sein, weil auf ihm handschriftlich vermerkt werden sollte, ob die Frist geprüft wurde. Ein Speichern als Dokument (ggf. gleich als PDF) ist unschädlich. Wahrscheinlich wird man das handschrifltich ergänzte Dokument aber eh noch mal als Scann zur eAkte nehmen.

Komplexer wird es, wenn jemand die Aktenbearbeitung (trotz BGH Rspr,) indes total auf eAkte betreibt,. Dann müsste es, um dem Vier-Augen-Prinzip gerecht zu werden, die Möglichkeit geben, eine eingetragene Frist noch einmal von einem Berufsträger überprüft werden kann. Etwa so: SB trägt Frist und Vorfrist mit Betreff "Berufung einlegen" ein. Automatisch wird eine Aufforderung an den zuständigen RA generiert, diese Frist(en) zu bestätigen. Solange keine Bestätigung erfolgt, bleibt Aufforderung jedenfalls bei Beendigung des Clients bestehen und kehrt immer wieder, bis eine Bestätigugn erfolgt.

stm9x9 commented 3 years ago

Auch nach BGH muß doch der RA nicht jede Fristeintragung kontrollieren? Bei einer gut ausgebildeten, zuverlässigen Refa darf er sich doch mit Stichproben begnügen? Erst wenn er ein Gerichtsschreiben selber in die Hand nimmt zur Bearbeitung, dann soll er sich vergewissern müssen, daß auf dem Schriftstück Fristen notiert sind und diese korrekt sind? Wie wir das allerdings in j-l abbilden sollten weiß ich auch noch nicht, weil wir die Fristen ja gar nicht auf dem e-Dokument vermerken sondern nur in der e-Akte?

RA-crm commented 1 year ago

Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist, die Fristenkontrolle über den Handaktenbogen zu machen. Der Handaktenbogen soll den Gegenstand der Akte und die Beteiligten anzeigen. Noch zu bearbeitende Fristen gehören nicht hier hin. Sonst müsste wegen jeder neuen Frist der Handaktenbogen erstellt werden.

j-dimension commented 1 year ago

@RA-crm dann kann ich hier schließen? Es ist ja Dein eigenes Ticket.

RA-crm commented 1 year ago

Das Ticket befasst sich mit einem automatischem Formular bei Fristerstellung im jl und einer möglichen (rechtsprechungskonformen) Kontrolle und nicht mit der Notiz der Frist auf dem Handaktenbogen. Insoweit ist das Ticket noch offen.